Baden-Badener: Was die Zurich-Nachfolge für Praxen bedeutet

Die Baden-Badener war insbesondere für ihren Privatschutz bekannt. Ein vorhandener Privatvertrag ist deshalb kein Beleg für die Versicherung einer Behandlungspraxis. Die Verschmelzung 2018 änderte den Rechtsträger; sie machte aus privatem Schutz keinen gewerblichen Praxisvertrag. Für bestehende Unterlagen hilft die Versicherungsnummer bei der Zuordnung zu Zurich.

Praxisräume und Behandlungen getrennt absichern

Bei einer Praxisgründung entstehen zwei verschiedene Aufgaben: Die Einrichtung soll bei versicherten Sachschäden ersetzt werden können, und Schadenersatzansprüche aus dem Betrieb beziehungsweise der Behandlung müssen passend abgesichert sein. Das Vermietergebäude gehört dabei nicht automatisch zum eigenen Praxisinventar.

Zurich führt gewerbliche Inhalts- und Haftpflichtversicherungen. Die Annahme einer bestimmten Fachrichtung, Behandlungsmethode oder Geräteart muss im konkreten Angebot geklärt werden. Weitere Informationen bietet die Seite zur Praxisabsicherung bei Zurich.

Worauf kommt es bei einer geräteintensiven Praxis an?

Ultraschall, Laboranalyse und Praxisverwaltung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Erfassen Sie deshalb neben den Werten auch die Folgen eines Ausfalls: Kann ein Gerät kurzfristig ersetzt werden, oder fallen wichtige Behandlungen aus? Ein Sachvertrag gegen Feuer und Leitungswasser beantwortet noch nicht jede Frage zu Bedienfehlern oder technischen Defekten. Eine entsprechende Elektronikdeckung und ein passender Ausfallschutz gehören gesondert in die Anfrage.

Den Beitrag am Praxisprofil statt an der alten Marke ausrichten

Ein neues Angebot richtet sich nach Tätigkeit, Standort, Ausstattung und gewünschten Leistungen. Halten Sie bei einem Vergleich fest, ob nur Sachwerte oder zusätzlich Ertragsausfall versichert werden sollen. Bei Gemeinschaftspraxen sind Versicherungsnehmer, Personal und gemeinsame Geräte klar zu beschreiben. Das ermöglicht einen belastbaren Leistungsvergleich, ohne aus dem früheren Baden-Badener-Namen eine pauschale Tarifempfehlung abzuleiten.

Praxisschutz für den heutigen Betrieb anfordern

Tragen Sie im Formular Fachrichtung und gewünschte Leistungen ein. Auch ohne aktuelles Baden-Badener-Produkt können Sie so geeignete Angebote für Ihren Praxisbetrieb anfragen.