KuBuS-Inhalt: Was ist in der Praxis versichert?
Die Continentale Praxis-Inhaltsversicherung versichert die Einrichtung gegen typische Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel. Auf Wunsch sind auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch mitversicherbar.
- InhaltstarifeKuBuS XL und XXL
- HeilwesenBesondere Einschlüsse für Praxiswerte
- ErtragsausfallSachschaden und Haftzeit maßgeblich
- ZusatzschutzElektronik und Berufshaftpflicht abstimmen
Zu den besonderen Leistungen der Praxisversicherung zählen Medikamentenkühlschrank-Inhalte bei Ausfall des Kühlsystems, Patienteneigentum, Praxisschilder, unverschlossene Rezepte und Krankenscheine sowie Edelmetallvorräte in Zahnarztpraxen. Welche Entschädigungsgrenzen jeweils gelten, muss das konkrete Angebot zeigen.
Beim Vergleich beider Varianten sollten Sie nicht nur die Gesamtsumme betrachten: Prüfen Sie gesondert, ob beispielsweise ein Medikamentenbestand mit hohem Einzelwert oder fremdes Eigentum ausreichend berücksichtigt ist. Ein vereinbarter Einschluss bedeutet nicht automatisch unbegrenzte Erstattung.
Zusätzliche Leistungen in KuBuS XXL
Gegenüber XL umfasst XXL unter anderem eine Innovationsgarantie und Besserstellung durch Vorversicherung. Hinzu kommen Nutzwärme-, Seng- und Schmorschäden sowie bestimmte Kosten für Bewachung und die Koordination eines Schadenfalls. Die jeweilige Klausel und ihre Grenze entscheiden über die Erstattung.
Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden
Im Rahmen der Praxisversicherung kann zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Dieser sachschadenabhängige Ertragsausfallschutz ist von einer Praxisausfallversicherung wegen Krankheit oder Unfall des Inhabers zu unterscheiden.
Die KuBuS-Ertragsausfallversicherung sichert die wirtschaftlichen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung ab. Versicherungssumme und Haftzeit müssen zum Ertragsbedarf der Praxis passen. Regelmäßig beträgt die Haftzeit zwölf Monate; eine Anpassung ist nach Vereinbarung möglich. Die kleine Ertragsausfallversicherung lässt sich in die Inhaltsversicherung bis 1 Million Euro einschließen; dabei entspricht ihre Summe der Inhaltssumme. Bei höherem oder anders strukturiertem Bedarf ist eine separate Kalkulation wichtig.
Für eine Praxis lohnt eine getrennte Aufstellung von Personalkosten, Miete, Leasing und weiteren laufenden Ausgaben. Dazu kommt der entgangene Betriebsgewinn. Berücksichtigen Sie bei der gewünschten Leistungsdauer auch Lieferzeiten für Spezialgeräte und die Zeit bis zur Wiederaufnahme aller Behandlungen. Eine nur nach dem Inventarwert gewählte Summe muss nicht zum tatsächlichen Ertragsrisiko passen.
Bei der Anfrage hilft es, mögliche Wiederbeschaffungszeiten besonders wichtiger Geräte anzugeben. Daraus lässt sich die benötigte Haftzeit fundierter ableiten.
Elektronik, Software und Rechtsschutz ergänzen
Gegen die Beschädigung von teurer Elektronik oder wertvollen Geräten schützt eine ergänzende Elektronikversicherung. Eine Firmenrechtsschutzversicherung sichert Praxisinhaber zudem ab, wenn sie ihr Recht durchsetzen möchten und müssten. Die Continentale Berufshaftpflicht schützt zudem Heilpraktiker, Coaches, Therapeuten, Yogalehrer, Pilates-Trainer und Sporttrainer vor Schadenersatzforderungen Dritter.
Die Continentale bietet eine separate KuBuS-Elektronikversicherung. Als Schadenursachen nennt sie unter anderem Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter. Medizintechnik ist ausdrücklich als Gerätegruppe versicherbar. XL enthält Datenversicherung nach einem Sachschaden; XXL erweitert den Schutz um Software- und Mehrkostenversicherung, etwa für Ersatzgeräte.
Erstellen Sie für die Beratung eine Geräteliste: stationäre Diagnostik, Therapieanlagen, mobile Geräte, Server und Arbeitsplätze. Halten Sie Kauf- oder Leasingstatus, Wiederbeschaffungswert und Einsatzorte fest. Fragen Sie konkret nach Datenwiederherstellung, Ersatzgeräten und den Folgen eines längeren Ausfalls. Bei Überschneidungen zwischen Inhalts- und Elektronikdeckung sollte das Angebot erkennen lassen, welcher Vertrag zuständig ist.
Berufshaftpflicht für die ausgeübten Heilberufe
Der Continentale Haftpflichtschutz für Heilberufe kann Hausbesuche, Mietsachschäden, den Verlust von Praxisraumschlüsseln und erweiterten beruflichen Strafrechtsschutz umfassen. Berufsbildgemäß zulässige Heilmethoden sind für die konkrete Tätigkeit abzustimmen; eine pauschale Einbeziehung von Hebammentätigkeiten ist damit nicht verbunden.
Für ärztliche Fachrichtungen, operative Eingriffe oder neue Behandlungsmethoden reicht ein allgemeiner Hinweis auf „Heilwesen“ nicht. Lassen Sie die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, alle mitversicherten Personen und gegebenenfalls mehrere Standorte im Antrag aufnehmen. Eine Inhaltsversicherung bezahlt keine Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung.
Wann gewährt die Continentale einen Bündelnachlass?
Es gibt je 10 Prozent Bündelnachlass bei gleichzeitigem Abschluss mindestens einer gewerblichen Haftpflicht- und Sachversicherung – eine spürbare Ersparnis für Praxisinhaber, die mehrere Bausteine bei der Continentale bündeln. Die Cyberversicherung ist ausgenommen.
Welche Nachlässe kommen für Gemeinschaftspraxen infrage?
Bei Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen kann sich der Haftpflichtbeitrag je versichertem Praxisinhaber um 20 Prozent reduzieren – ein Vorteil für Gemeinschaftseinrichtungen. Der Praxisnachlass gilt nicht pauschal für alle Bausteine der Praxisversicherung; seine Voraussetzungen und die Kombination mit anderen Nachlässen sind im Angebot festzuhalten.
Was beeinflusst die Kosten des KuBuS-Praxisschutzes?
Ein öffentliches Rechenbeispiel ersetzt keine Beitragsberechnung für Ihre Adresse, Fachrichtung und Einrichtung. Fordern Sie Angebote für denselben Versicherungsumfang an und lassen Sie Rabatte, Selbstbehalte und optionale Bausteine einzeln ausweisen.
| Prüfpunkt | Angabe für die Anfrage |
|---|---|
| Einrichtung | Vollständige Inventarliste mit Wiederbeschaffungswerten |
| Besondere Vorräte | Maximaler Medikamentenbestand und gegebenenfalls Edelmetalle |
| Unterbrechung | Jährlicher Ertragsbedarf und realistische Wiederanlaufzeit |
| Gemeinschaftspraxis | Rechtsform, Inhaber, Beschäftigte und Zuordnung der Geräte |
Bei gemeinsam genutzten Räumen sollte klar sein, wessen Sachen und wessen Ertragsausfall versichert sind. Das verhindert, dass mehrere Verträge dieselben Gegenstände erfassen, während an anderer Stelle eine Lücke bleibt.
Beispiele aus dem Praxisalltag
Ausfall der Medikamentenkühlung
Ein Kühlschrank versagt und empfindliche Vorräte müssen ersetzt werden. Prüfen Sie den entsprechenden Heilwesen-Einschluss einschließlich Schadenursachen und Entschädigungsgrenze. Nicht jeder wirtschaftliche Verlust folgt automatisch derselben Deckung.
Praxisgemeinschaft nach einem Brand
Gemeinsam genutzte Geräte werden zerstört, zwei Inhaber können nicht arbeiten. Im Angebot sollten Eigentumsverhältnisse, versicherte Betriebe und der Ertragsbedarf beider Inhaber nachvollziehbar zugeordnet sein.
KuBuS passend zu Ihrer Praxis zusammenstellen
Beschreiben Sie Fachrichtung, Räume und Geräte sowie gewünschte Zusatzleistungen. Fragen Sie Angebote für Ihren Praxisbedarf an, damit Leistungsgrenzen und Beitrag gemeinsam bewertet werden können.