DFV-Kunde und Praxisinhaber: Zwei unterschiedliche Versicherungsaufgaben

Eine bestehende private Absicherung bei der DFV kann auch während der Selbstständigkeit sinnvoll bleiben. Daraus entsteht jedoch kein automatischer Schutz für die neu eröffnete Praxis. Behandlungshaftung, Gerätebestand und fortlaufende Betriebskosten sollten als eigener Bedarf aufgenommen werden.

Die DFV ist ein aktiver Direktversicherer mit Sitz in Frankfurt am Main. Die frühere Börsennotierung endete im Zuge des Delistings 2024. Es geht hier also nicht um einen verschwundenen Anbieter, sondern um die Abgrenzung seines Angebots zu spezialisierten Heilberufspolicen.

Vor der ersten Behandlung muss das Berufsrisiko beschrieben sein

Eine Praxisanfrage sollte Fachrichtung, Qualifikation, Behandlungsmethoden und Organisationsform nennen. Für angestellte Behandler, freie Mitarbeiter und Praxispartner können unterschiedliche Vereinbarungen erforderlich sein. Auch Hausbesuche oder zusätzliche Leistungen außerhalb der Stammräume gehören in die Beschreibung.

Die private Haftpflicht der DFV ersetzt diesen tätigkeitsbezogenen Berufsschutz nicht. Ein Patientenschaden nach einer Behandlung ist nicht deshalb privat versichert, weil die Praxis klein ist oder im eigenen Haus liegt.

Persönliche Einkommensvorsorge und Praxiskosten getrennt planen

Wenn Sie nicht arbeiten können, bleiben häufig Personalkosten und Miete bestehen. Für diese Kosten ist eine geeignete Praxisausfallabsicherung zu prüfen. Sie verfolgt einen anderen Zweck als eine persönliche Gesundheits- oder Einkommensversicherung.

Daneben kann die Praxis nach einem Feuer oder Leitungswasserschaden stillstehen, obwohl Sie selbst arbeitsfähig sind. Hier ist eine sachschadenabhängige Unterbrechungsdeckung relevant. Beide Auslöser sollten bei der Planung ausdrücklich vorkommen.

Einrichtungswert und Medizintechnik vollständig aufnehmen

Für das Inventar zählen Behandlungsmöbel, medizinische Apparate, IT und Vorräte. Eine neue Einrichtungspolice sollte auch geliehene oder geleaste Geräte berücksichtigen, soweit Sie dafür die Gefahr tragen. Zusätzliche Elektronikleistungen können bei Bedienungs- oder technischen Schäden erforderlich sein.

So entsteht ein Praxisangebot aus nachvollziehbaren Bausteinen. Ein pauschaler Paketname oder die Verbindung zu einem privaten Versicherungsvertrag genügt dafür nicht.

Praxisversicherung anfragen, ohne private Verträge pauschal zu ersetzen

Sie können die benötigte gewerbliche Absicherung unabhängig von bestehenden DFV-Policen prüfen lassen. Geben Sie im Angebotsformular Fachrichtung, Inventarwert und gewünschten Ausfallschutz an. Vorhandene berufliche Verträge sollten ebenfalls genannt werden, damit Leistungen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Ein konkreter Beitrag ergibt sich erst aus der angefragten Tätigkeit und dem Leistungsumfang. Die Anfrage ist keine Zusage, dass die DFV selbst oder jeder andere Versicherer diese Praxis annimmt.

Die Praxis ergänzend absichern

Fordern Sie über das Angebotsformular Schutz für Ihre berufliche Tätigkeit an. Nennen Sie Einrichtung, Behandlungen und laufende Kosten, damit der tatsächliche Praxisbedarf berücksichtigt wird.