Welche Therapie- und Pflegebetriebe nimmt die Bayerische an?
Die Bayerische richtet ihre Praxis-Branchenlösung an Heilnebenberufe. Versicherbar sind unter anderem Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung und ambulante Pflege. Für die Betriebsarten gelten auch Einschränkungen: beispielsweise Heilpraktiker ohne Akupunktur sowie Physiotherapie ohne Chiropraktik. Eine uneingeschränkte Annahme aller Heilmethoden lässt sich daraus nicht ableiten.
- ZielgruppeAngenommene Heilnebenberufe
- InhaltSchutz gegen vereinbarte Gefahren
- Inhalt PlusAllgefahrendeckung mit Ausschlüssen
- MedikamenteVertragsgrenzen und Schadenursache beachten
Für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis ist deshalb ein ausdrücklich passendes Angebot erforderlich. Beschreiben Sie alle Tätigkeiten, Qualifikationen und eingesetzten Methoden. Neue Leistungen sollten vor ihrer Aufnahme in den Praxisbetrieb mit dem Versicherer abgestimmt werden.
BayProtect der Bayerischen: Was leistet Inhalt Plus für Therapiepraxen?
Bei der Bayerischen versichert BayProtect Inhalt die ausgewählten Sachgefahren für die Praxiseinrichtung. Inhalt Plus bündelt zusätzlich unter anderem Glas, technische Betriebseinrichtung und unbenannte Gefahren. Überschwemmung muss gesondert vereinbart werden; die enthaltene Elementardeckung allein bestätigt diesen Schutz noch nicht.
Für medizinische Geräte ist deren ausdrückliche Einordnung entscheidend. Eine Elektronikdeckung für die Büroausstattung reicht als Beschreibung einer Therapieanlage nicht aus. Geben Sie Gerätetyp, Neuwert und mobile Verwendung an und lassen Sie den benötigten Medizintechnikbaustein berücksichtigen.
Welche Praxisunterlagen und Medikamente berücksichtigt die Bayerische?
Für den Praxisinhaltsschutz bei der Bayerischen gehören auch Verordnungen, Abrechnungsunterlagen, Laborergebnisse und temperaturempfindliche Vorräte in die Bestandsaufnahme. Die besonderen Heilnebenberufe-Erweiterungen können hierfür eigene Entschädigungsgrenzen vorsehen. Lassen Sie diese Positionen im Angebot einzeln ausweisen: Der Wert einer verlorenen Verordnung ist etwas anderes als die Wiederbeschaffung eines Behandlungstisches.
Bei Medikamenten sollte die Vereinbarung sowohl den höchsten Lagerbestand als auch die relevanten Verderbsursachen abdecken. Für Hausbesuche sind zusätzlich Arzt- oder Notfalltaschen und mitgeführte Geräte zu erfassen. Eine Grenze für Sachen am Praxisstandort gilt nicht zwangsläufig ebenso unterwegs.
Die Bayerische: Haftpflichtschutz für Behandlungen und Hausbesuche
Die Betriebshaftpflicht der Bayerischen für Heilnebenberufe erfasst vereinbarte Personen- und Sachschäden und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Auch Mietsachschäden und Schlüsselverlust sind im vereinbarten Umfang versicherbar. Für die Beitragsberechnung nennt die Bayerische die Anzahl der Mitarbeiter.
Die Haftpflicht kann zusätzlich Patientensachen und betriebsübliche Nebentätigkeiten wie Hausbesuche, Notdienste oder gelegentliche Lehrtätigkeit erfassen. Die Absicherung muss zur tatsächlich versicherten Betriebsart passen.
Eine Behandlungstätigkeit sollte im Antrag so beschrieben sein, wie sie wirklich ausgeübt wird. Fragen Sie bei mehreren Methoden ausdrücklich nach dem Umfang des Berufsrisikos. Auch für freie Mitarbeiter oder Vertretungen sollte geklärt werden, ob eine eigene Police benötigt wird.
Wann ersetzt die Bayerische Ertragsausfall in einer Therapiepraxis?
BayProtect der Bayerischen kann Schäden an der Praxiseinrichtung nach Einbruch, Leitungswasser oder Brand sowie den Ertragsausfall bei unbenutzbaren Räumen absichern. Die zugesagte Leistung richtet sich nach den vereinbarten Bausteinen und Bedingungen.
Für einen realistischen Schutz sollten Sie nicht nur die Reparaturdauer kalkulieren. Berücksichtigen Sie auch Lieferzeiten für Geräte, Umbauten und die Wiederaufnahme des Behandlungsbetriebs. Fordern Sie eine klare Angabe zur Haftzeit, zum versicherten Ertragsbedarf und zu Kosten vorübergehender Ersatzräume an.
Auch hier unterscheiden sich die Auslöser: Ein Feuer, ein behördliches Tätigkeitsverbot und eine längere Erkrankung des Praxisinhabers benötigen jeweils eine eigene Prüfung. Die Bezeichnung Branchenlösung bestätigt nicht automatisch die Absicherung aller drei Situationen.
Was kostet der Praxisschutz bei der Bayerischen?
Für den Praxisinhaltsschutz bei der Bayerischen ist der Neuwert der gesamten Einrichtung einschließlich Waren und Vorräten relevant. Der individuelle Beitrag lässt sich erst auf Grundlage der Praxisdaten und gewählten Bausteine beurteilen.
- Ist jede ausgeübte Behandlungsmethode in der Betriebsart erfasst?
- Reichen die besonderen Grenzen für Medikamente und Abrechnungsunterlagen aus?
- Welche zusätzlichen Leistungen enthält das angebotene Inhalt-Plus-Paket konkret?
- Wie sind Hausbesuche, Transport, fremde Geräte und geleaste Technik geregelt?
- Welche Selbstbehalte und Haftzeiten gelten für Sachschäden und Ertragsausfall?
Vergleichen Sie den Jahresbeitrag erst, wenn diese Punkte für alle Angebote gleich beschrieben sind. Halten Sie Zusagen zu besonderen Tätigkeiten und Geräten schriftlich fest und prüfen Sie den Schutz erneut, wenn die Praxis wächst oder ihr Behandlungsspektrum ändert.
BayProtect der Bayerischen an neue Praxiswerte und Behandlungen anpassen
Hoher Bestand empfindlicher Medikamente
Hält eine Praxis zeitweise besonders teure Vorräte bereit, sollte der BayProtect-Inhaltsschutz der Bayerischen überprüft werden. Der maximal vorhandene Bestand sollte mit der angebotenen Entschädigungsgrenze verglichen werden. So wird eine mögliche Lücke vor einem Schaden sichtbar.
Neue Behandlungsmethode
Eine Physiotherapiepraxis erweitert ihr Angebot um Chiropraktik. Weil diese Methode von der hier beschriebenen Betriebsart ausgenommen ist, muss vor Aufnahme der Tätigkeit geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen sie versichert werden kann.
Praxisschutz für Ihre Arbeitsweise zusammenstellen
Beschreiben Sie Ihre Behandlungen, Beschäftigten und Geräte im Angebotsformular. Damit lassen sich Leistungen und Beiträge für Ihren tatsächlichen Praxisbetrieb gegenüberstellen.