DOMCURA Inventar-Spezial: Welche Bereiche schützt die Praxispolice?

DOMCURA Inventar-Spezial verbindet für Praxen klassische Sachwerte mit technischen Risiken und den wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Ausfalls. Die Allgefahrendeckung erfasst unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen im vereinbarten Umfang; Ausschlüsse und besondere Grenzen bleiben maßgeblich.

Das Konzept richtet sich beispielsweise an Arzt-, Physiotherapie- und Logopädiepraxen. Bei mehreren Fachrichtungen oder Standorten müssen alle Tätigkeiten und Versicherungsorte im Antrag erkennbar sein. DOMCURA entwickelt und betreut das Konzept als Assekuradeur mit Versicherungspartnern; welcher Versicherer das Risiko trägt, steht im Vertrag.

DOMCURA Praxisertragsausfall: 24 Monate Haftzeit für den Wiederanlauf

Bei DOMCURA Inventar-Spezial ist für fortlaufende Praxiskosten und entgangenen Gewinn eine Ertragsausfalldeckung bis zu 150 Prozent des Jahresnettoumsatzes mit 24 Monaten Haftzeit vorgesehen. Der tatsächliche versicherte Ausfall und die Vertragsberechnung bestimmen die Leistung. Die Umsatzangabe ist daher für die Bemessung wichtig.

Bei einer spezialisierten Praxis kann die Wiederaufnahme an der Lieferzeit eines Geräts oder an der Nutzbarkeit bestimmter Räume hängen. Kalkulieren Sie auch Umbau, Installation und Wiederinbetriebnahme. Der krankheitsbedingte persönliche Ausfall des Inhabers ist ein anderer Versicherungsbedarf als eine durch Sachschaden ausgelöste Unterbrechung.

Wie versichert DOMCURA Kühlmedikamente und medizinische Unterlagen?

Für den Verderb gekühlter Medikamente sieht DOMCURA Inventar-Spezial eine eigene, bei Bedarf erhöhbare Grenze vor. Diese sollte im Angebot mit dem maximalen Lagerbestand abgestimmt werden. Auch die Wiederherstellung von Röntgenaufnahmen, Abdrücken und Laboruntersuchungen kann über die Position Geschäftsunterlagen berücksichtigt werden.

Die elektronische Betriebseinrichtung außerhalb des Versicherungsgrundstücks hat eine gesonderte Grenze von 25.000 Euro, die auf Anfrage erhöht werden kann. Sie ist von der allgemeinen Außenversicherung für Sachwerte zu unterscheiden. Wer teure Diagnostik zu Hausbesuchen oder an weitere Standorte mitnimmt, sollte Geräteliste, Einsatzorte und Diebstahlselbstbehalte abstimmen.

Was ergänzt die DOMCURA-Arzthaftpflicht?

DOMCURAs Haftpflichtkonzept für freiberufliche Ärzte sieht 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor, dreifach je Versicherungsjahr. Erhöhungen auf 7,5 oder 10 Millionen Euro sind möglich. Es berücksichtigt auch besondere Behandlungsformen wie Off-Label-Use und Telemedizin; bei der beschriebenen Telemedizin müssen sich Arzt und Patient in Deutschland befinden.

Für ästhetische Behandlungen sind Zulässigkeit, Fachgebietszuordnung und dokumentierte Aufklärung wesentlich. Nach Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit ist eine zehnjährige Nachhaftung für entsprechende Leistungen während der Vertragslaufzeit vorgesehen. Diese Merkmale gehören zur Arzthaftpflicht, nicht automatisch zur Inventar-Spezial-Police.

Welche Praxiswerte bestimmen die Kosten von DOMCURA Inventar-Spezial?

Für ein Praxisangebot von DOMCURA sind Fachrichtung, Jahresnettoumsatz sowie der Neuwert von Einrichtung, elektronischen Geräten und Vorräten erforderlich. Wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist, muss die Mehrwertsteuer bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Rabatte beim ursprünglichen Gerätekauf sollten die Wiederbeschaffungsgrundlage nicht verfälschen.

Überschwemmung und Betriebsschließung sind im Antrag als Zusatzoptionen zu behandeln. Ebenso werden mobile Geräte, weitere Risikoorte, Sicherungen und Schäden der vergangenen fünf Jahre abgefragt. Stimmen Sie den gewünschten Selbstbehalt mit der finanziellen Reserve Ihrer Praxis ab.

DOMCURA-Praxisversicherung: Konditionsdifferenzdeckung beim Wechsel nutzen

Die Konditionsdifferenzdeckung kann bereits während der Restlaufzeit eines bisherigen Vertrags vereinbarte Mehrleistungen des DOMCURA-Konzepts bereitstellen. Dafür sollten Vorverträge für Inhalt, Elektronik, Glas und Unterbrechung vollständig vorliegen. Beginn und Umfang der Übergangsdeckung müssen bestätigt sein.

Für einen sauberen Wechsel ist wichtig, welcher Vertrag welchen Schaden zunächst bearbeitet. Bewahren Sie deshalb die bisherigen Bedingungen zusammen mit dem neuen Angebot auf. Neue Geräte und Änderungen des Behandlungsspektrums sollten schon in der Anfrage berücksichtigt werden.

Ein Angebot für Einrichtung und Behandlungsbetrieb anfragen

Teilen Sie im Angebotsformular mit, welche Sachwerte und beruflichen Risiken Sie absichern möchten. Auch bestehende Einzelverträge können für den Vergleich berücksichtigt werden.