Für welche Betriebe ist die Fahrlehrerversicherung zuständig?
Die 1952 gegründete Fahrlehrerversicherung aus Stuttgart bietet Lösungen rund um Fahrschulen und den Kfz-Sachverständigenbereich. Dazu zählen neben Fahrzeugversicherungen auch berufliche Haftpflicht- und Sachversicherungen. Der Anbieter ist damit durchaus im gewerblichen Bereich tätig; seine Spezialisierung liegt jedoch nicht bei medizinischen Behandlungspraxen.
Für die Auswahl Ihrer Praxisversicherung kommt es auf diesen Unterschied an. Ein Tarif kann die Organisation eines Unterrichtsbetriebs sehr gut abbilden und trotzdem nicht für Behandlungsfehler, medizinische Geräte oder den Ausfall eines Praxisinhabers konzipiert sein.
Fahrlehrerversicherung: Warum Erste-Hilfe-Unterricht keine Behandlungshaftpflicht ist
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung der Fahrlehrerversicherung (FV) schließt die Fahrlehrer-Berufshaftpflicht ein. Der Basis-Schutz berücksichtigt Führerscheinausbildung und bestimmte Kurse wie Erste Hilfe. BasisPlus erweitert den Rahmen unter anderem auf Berufskraftfahrerqualifikation, Gefahrgut- und Gabelstaplerausbildung.
Die Absicherung eines Erste-Hilfe-Kurses ist von der beruflichen Versorgung erkrankter oder verletzter Patienten zu unterscheiden. Wenn Sie als Therapeut zusätzlich Schulungen veranstalten, sollten sowohl die Behandlungen als auch die Lehrtätigkeit in Ihrem eigenen Vertrag stehen. Der Kursumfang eines Fahrschulprodukts lässt sich nicht auf Ihre gesamte Praxis übertragen.
Praxisabsicherung neben der Fahrlehrerversicherung: Behandlung, Inventar und Ausfall
Für Kunden der Fahrlehrerversicherung mit einer eigenständigen Praxis sind mehrere Absicherungsfragen zu lösen: Welche Ansprüche können Patienten wegen einer Behandlung erheben? Welchen Neuwert haben Liegen, Instrumente und IT? Wie lange würden Miete und Personalaufwand weiterlaufen, wenn Räume oder Geräte ausfallen?
Eine Praxisinhaltsversicherung betrifft die Ausstattung bei vereinbarten Sachgefahren. Elektronikschutz kann darüber hinaus technische Schäden erfassen. Eine Ausfallversicherung wegen Ihrer eigenen Erkrankung hat wiederum andere Voraussetzungen als eine Betriebsunterbrechung nach Feuer. Diese Unterschiede sollten im Angebot erkennbar bleiben, auch wenn mehrere Bausteine gemeinsam abgeschlossen werden.
Wie erhalten Kunden der Fahrlehrerversicherung ein passendes Heilberufeangebot?
Für ein Praxisangebot zusätzlich zur Fahrlehrerversicherung tragen Sie Fachrichtung, Behandlungsverfahren und die Zahl der tätigen Personen ein. Ergänzen Sie Praxisadresse, Ausstattung und den gewünschten Schutz für Einnahmeausfälle. Bei mehreren Standorten oder einer Praxisgemeinschaft ist außerdem zu klären, wer Eigentümer der Geräte und Versicherungsnehmer sein soll.
Mit diesen Angaben lassen sich passende Heilberufekonzepte anfragen. Ein Beitrag für eine Fahrschulhaftpflicht wäre dafür kein sinnvoller Preisvergleich: Das versicherte Berufsrisiko ist ein anderes.
Vom Berufsbild zum passenden Praxisschutz
Nutzen Sie das Angebotsformular, um Ihre Praxis und die benötigten Bausteine zu beschreiben. So kann die Anfrage auf Ihre Behandlungen und Sachwerte ausgerichtet werden.