Von der Familienfürsorge zur VRK Lebensversicherung
Die Wurzeln des Lebensversicherers liegen in der 1923 gegründeten Evangelischen Begräbnis-Unterstützungsvereinigung. Daraus entwickelte sich die Familienfürsorge; seit 2019 trägt die Lebensversicherungsgesellschaft den Namen Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG. Die kirchliche Tradition wird unter der Marke VRK fortgeführt.
Die frühere Krankenversicherung mit dem Namen Familienfürsorge ist davon zu unterscheiden. Eine private Kranken- oder Lebensversicherung deckt andere Risiken als die Haftung einer Praxis gegenüber Patienten. Aus einem alten Familienfürsorge-Vertrag entsteht durch die Namensänderung kein umfassender betrieblicher Praxisschutz.
Pflegekräfte: Diensthaftpflicht und eigene Praxis unterscheiden
Für angestellte Pflegekräfte vermittelt der VRK eine Diensthaftpflicht der Nürnberger. Sie berücksichtigt das Beschäftigungsverhältnis und mögliche persönliche Haftungsansprüche. Das kann für Mitarbeitende sozialer Einrichtungen relevant sein, ist aber nicht mit einem Vertrag für den Betreiber eines ambulanten Dienstes oder einer selbstständigen Praxis gleichzusetzen.
Bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit ändern sich die Anforderungen: Der Vertrag muss die eigene Berufsausübung, gegebenenfalls angestelltes Personal und das konkrete Leistungsspektrum erfassen. Eine frühere Absicherung als Beschäftigter sollte dabei als vorhandener Vertrag genannt werden, nicht als Nachweis für alle neuen Aufgaben.
Was die persönliche Absicherung für Praxisinhaber leistet
Zum heutigen VRK-Angebot gehören unter anderem Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Sie können das persönliche Einkommen beziehungsweise Angehörige bei den vereinbarten Ereignissen absichern. Das knüpft an den Vorsorgeschwerpunkt der Familienfürsorge an.
Für Ihre Praxis bleiben andere Fragen offen: Wer trägt die Kosten beschädigter Geräte? Wie werden Haftungsansprüche aus einer Behandlung abgewehrt? Welche laufenden Betriebskosten können nach einem versicherten Ausfall ersetzt werden? Diese Leistungen benötigen passende betriebliche Vereinbarungen und werden nicht durch eine private Vorsorgepolice ersetzt.
Praxisschutz für soziale und kirchliche Träger anfragen
Bei einer Beratungsstelle oder einem Therapieangebot in kirchlicher Trägerschaft sollten zuerst vorhandene Rahmenverträge des Trägers berücksichtigt werden. Ein zusätzlicher Einzelvertrag sollte die noch offenen Risiken erfassen. Dabei zählen Rechtsform, Betreiber, Tätigkeiten und Eigentumsverhältnisse an der Ausstattung.
Der VRK nutzt für Angebote außerhalb seiner eigenen Produktpalette auch Kooperationspartner. Welcher Versicherer ein konkretes Betriebsrisiko übernimmt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Über unser Formular können Sie eine Praxisabsicherung anfragen und bestehende Verträge der Familienfürsorge oder des VRK zur Einordnung nennen.
Ihre bestehende Vorsorge um Praxisschutz ergänzen
Beschreiben Sie im Angebotsformular Ihre Einrichtung und die bereits vorhandenen Versicherungen. Darauf aufbauend können Angebote für die betrieblichen Risiken angefragt werden.