Welche Behandlungen müssen in der Praxisanfrage an die Feuersozietät stehen?

Für die Praxisversicherung über die Feuersozietät ist die konkrete Arbeit maßgeblich: Beratung, Physiotherapie, ärztliche Diagnostik oder operative Behandlung haben unterschiedliche Haftungsprofile. Für ein Angebot der Feuersozietät sollten deshalb die tatsächlich ausgeübten Verfahren, tätige Personen und gegebenenfalls weitere Standorte angegeben werden.

Die Berufs- und Betriebshaftpflicht kann je nach Vereinbarung Personen-, Sach- und Vermögensschäden betreffen. Ob und in welchem Umfang Behandlungsfehler eingeschlossen sind, muss aus dem Angebot für das jeweilige Berufsbild hervorgehen. Eine allgemeine Betriebshaftpflicht für Büroräume reicht als Bestätigung medizinischer Haftungsrisiken nicht aus.

Feuersozietät Praxissachschutz: Behandlungseinheiten, Medizintechnik und IT erfassen

Bei einer Praxisanfrage an die Feuersozietät kommen für eigene Sachwerte Inhalts- und Elektronikschutz in Betracht. Eine zerstörte Behandlungsliege, ein beschädigtes Diagnosegerät und verlorene digitale Unterlagen sind jedoch nicht in jeder Schadenursache gleich versichert. Ordnen Sie deshalb Einrichtung, medizinische Technik und IT getrennt in Ihrer Wertaufstellung ein.

Gerade bei teuren Einzelgeräten sollten Neuwert, Leasingverhältnisse und der benötigte technische Gefahrenumfang geklärt werden. Medikamentenkühlung, bereits erbrachte und noch nicht abgerechnete Leistungen oder Geräte auf Hausbesuchen sind zusätzliche Punkte für die Anfrage. Die dafür benötigten Leistungen und Entschädigungsgrenzen sollten im konkreten Praxisvertrag stehen.

Wie schützt die Feuersozietät Praxen bei Cyber- und Datenschutzvorfällen?

Die Feuersozietät bietet Cyberversicherung auch mit Bezug zu Praxisabläufen an. Ein typisches Risiko ist die versehentliche Weitergabe von Abrechnungs- oder Patientendaten. Neben möglichen Ansprüchen Betroffener können eigene Kosten für Aufklärung und Wiederherstellung entstehen.

Zum Angebot gehört eine rund um die Uhr erreichbare IT-Soforthilfe bereits bei Verdacht auf eine Datensicherheitsverletzung. Die ersten 48 Stunden werden ohne Selbstbeteiligung und ohne Belastung der Versicherungssumme erbracht; für die anschließende Betreuung gelten die vereinbarten Grenzen. Der übrige Cyberumfang, einschließlich möglicher Unterbrechungsfolgen, wird im Vertrag festgelegt.

D&O über die Feuersozietät: Leitungshaftung eines MVZ gesondert prüfen

Für Managementrisiken verweist die Feuersozietät auf die D&O-Lösung der Versicherungskammer Bayern. Diese richtet sich unter anderem an Geschäftsführer einer GmbH oder UG sowie weitere Entscheidungsträger. Für ein entsprechend organisiertes MVZ kann das eine zusätzliche Frage der Absicherung sein.

Der Schutz betrifft persönliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen in der Unternehmensleitung. Er ersetzt weder den Vertrag für medizinische Behandlungsfehler noch den Ersatz beschädigter Praxisausstattung. Ob die Rechtsform und Leitungstätigkeit passen, ist bei der Angebotserstellung zu klären.

Was kostet ein auf Ihre Praxis abgestimmtes Angebot der Feuersozietät?

Der Beitrag eines Praxisangebots der Feuersozietät ergibt sich aus den tatsächlich vereinbarten Risiken. Für die Haftpflicht zählen die beruflichen Tätigkeiten, für Sachwerte die Ausstattung und der Standort, für Ausfallbausteine die wirtschaftlichen Folgen einer Unterbrechung. Vergleichen Sie deshalb nicht nur einen Gesamtpreis, sondern auch die enthaltenen Verträge und Selbstbehalte.

Die Feuersozietät ist regional in Berlin und Brandenburg verankert und bietet persönliche Risikoanalyse. Eine kurze Erstberatung kann den Bedarf strukturieren; sie garantiert keinen vollständigen Abschluss jeder Praxisabsicherung in einer festen Minutenzahl. Über das Formular lassen sich Angebote mit Ihrer konkreten Fachrichtung anfordern.

Praxisschutz auf Ihre Fachrichtung abstimmen

Über das Angebotsformular können Sie Behandlungstätigkeit, Technik und Ausfallbedarf angeben und dafür passende Versicherungsangebote anfragen.