Sach-Inhalt für Praxiseinrichtung und Vorräte
Die Generali Sach-Inhaltsversicherung schützt Betriebsausstattung gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm oder Hagel. Weitere Elementargefahren sind gesondert zu berücksichtigen. Für Praxen sollten Behandlungseinrichtung, IT, Vorräte und angemietete Geräte mit ihrem Wiederbeschaffungswert erfasst werden. Die Neuwertregelung setzt bei Betriebseinrichtung unter anderem Gebrauch und ordnungsgemäße Wartung voraus; für technische Gefahren gelten abweichende Regeln.
- Sach-InhaltEinrichtung und Vorräte
- ErtragsausfallZusätzlich vereinbaren
- UnterversicherungKlauseln und Grenzen beachten
- HaftpflichtBerufliche Tätigkeiten ausdrücklich erfassen
Wie lange trägt Generali laufende Praxiskosten nach einem Sachschaden?
Der Ertragsausfallschutz kann nach einem versicherten Sachereignis fortlaufende Kosten wie Gehälter, Miete oder notwendige Aufwendungen zur Betriebserhaltung auffangen. Als Zusatz zur Sach-Inhaltsversicherung ist grundsätzlich eine Haftzeit von zwölf Monaten vorgesehen. Für höhere Summen oder individuelle Wünsche gibt es einen eigenständigen Vertrag mit zwölf, 18 oder 24 Monaten.
Die Zusatzdeckung kann bis zu einer Versicherungssumme von 1 Million Euro vereinbart werden; für den eigenständigen Vertrag werden Summen bis 10 Millionen Euro angeboten. Für Infektionsschutz gelten eigene, kürzere Haftzeiten. Der Ausfall des Praxisinhabers durch gewöhnliche Krankheit ist kein Sachschaden und damit nicht allein über diesen Baustein abgesichert.
Elektronikschutz auch für technische Schadenursachen prüfen
Generali bietet eine Elektronikversicherung für elektrotechnische und elektronische Anlagen sowie mobile EDV an. Neben äußeren Gefahren können beispielsweise Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss oder Materialfehler relevant sein. Allgefahrendeckung bedeutet dabei Schutz nach den vertraglichen Regeln, nicht Ersatz jedes beliebigen Defekts.
Für medizinische Technik sind Geräteart, Einsatz und Versicherungsumfang ausdrücklich abzustimmen. Ein reiner Sachvertrag gegen Feuer und Leitungswasser sagt noch nichts darüber aus, ob ein ungeschickter Handgriff am Gerät gedeckt wäre. Halten Sie für das Angebot eine Liste von Behandlungseinheiten, Diagnostik und IT mit aktuellen Wiederbeschaffungskosten bereit.
Welche Regeln gelten für Unterversicherung und Fahrlässigkeit?
Der Unterversicherungsverzicht der Sach-Inhaltsversicherung gilt für Schäden bis 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal 1 Million Euro. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung ist der Verzicht auf Kürzung bis zur Versicherungssumme, maximal 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Diese Grenzen ersetzen keine vollständige Wertermittlung. Die Regeln zu technischen Gefahren und einzelnen Erweiterungen müssen zusätzlich zum Hauptvertrag passen.
Berufshaftpflicht auf Fachrichtung und Behandlungen ausrichten
Die gewerbliche Haftpflicht von Generali enthält branchenspezifische Konzepte, darunter Heilberufe und Pharmazie. Der Versicherungsschutz muss die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit erfassen. Ärztliche Behandlung, therapeutische Leistungen und eine reine Beratungsarbeit dürfen im Angebot nicht gleichgesetzt werden.
Bei Praxisgründung, neuen Behandlungsmethoden oder zusätzlichem ärztlichem Personal sollte die Risikobeschreibung überprüft werden. Besonders bei Vertretungen und Nebentätigkeiten ist wichtig, wessen Haftung der Vertrag einschließt. Pauschale Leistungsangaben einer allgemeinen Betriebshaftpflicht reichen dafür nicht aus.
Wie funktioniert die Abwehr unberechtigter Forderungen?
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali verfügt über einen passiven Rechtsschutz, mittels dem Schadenersatzansprüche vorab auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Sollten die Forderungen zu hoch oder unberechtigt sein, ist die Generali bei der Abwehr behilflich.
Sachschutz und Haftpflicht im Angebot abstimmen
Eine Praxis braucht eine klare Zuordnung: Eigene Ausstattung gehört zum Sachschutz, Ansprüche von Patienten oder Besuchern zur passenden Haftpflicht. Ärztliche Behandlung und sonstige betriebliche Tätigkeiten sollten im Angebot getrennt erfasst werden. Bei einer Zahnarztpraxis sind etwa Behandlungseinheiten und Labor wichtig, bei einer therapeutischen Praxis die angebotenen Methoden und mobilen Tätigkeiten. Für einen Beitragsvergleich müssen Versicherungssummen, Selbstbehalte und Ertragsausfallumfang übereinstimmen.
Absicherung für Praxis und Mitarbeiter
Ein Praxismitarbeiter beschädigt bei einer versicherten Tätigkeit fremdes Eigentum. Die Haftpflicht prüft den Anspruch und übernimmt berechtigte Forderungen innerhalb der vereinbarten Deckung.
Das Angebot an Ihren Praxisbetrieb anpassen
Geben Sie im Angebotsformular Fachrichtung, Geräte und fortlaufende Kosten an. Damit lassen sich die gewünschten Generali-Bausteine und weitere passende Angebote vergleichen.