Welche Gesundheitsleistungen erfasst die GVO-Betriebshaftpflicht?
Die Gesundheits-Branchenregelung der GVO-Betriebshaftpflicht umfasst insbesondere Schönheits- und Körperpflege, Wellness und die Förderung des Wohlbefindens. Sie unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen gesundheitsfördernden Angeboten und der Heilung von Krankheiten oder Störungen mit Krankheitswert. Auch Massagen sind in dieser Regelung als Wellnessmassagen und nicht als Heilmassagen vorgesehen.
Wer therapeutisch behandelt, sollte daher eine darauf zugeschnittene Berufshaftpflicht anfragen. Die Bezeichnung Gesundheitsbetrieb oder Massagepraxis allein reicht für die Zuordnung nicht. Nennen Sie Ausbildung, Zulassung, Methoden und Behandlungszwecke möglichst konkret.
GVO-Inhaltsschutz für Praxisräume: Einrichtung und Mietereinbauten bewerten
GVOs Geschäftsinhaltsversicherung kommt als Sachschutz für die vereinbarte Einrichtung und Materialbestände in Betracht. Selbst bezahlte Einbauten in gemieteten Räumen sollten ebenfalls erfasst werden. Die Betriebsart muss im Angebot stimmen; medizinische Sonderwerte und empfindliche Diagnostikgeräte verdienen eine eigene Prüfung.
Denken Sie beim Einrichten einer neuen Praxis nicht nur an Behandlungsliegen. Empfangsmöbel, Beleuchtung, Waschgeräte, Computer und Vorräte summieren sich schnell. Eine vollständige Aufstellung macht den Vergleich mit speziellen Heilberufetarifen aussagekräftiger.
Was ersetzt GVO TOP-VIT bei Diebstahl oder Beschädigung eines Praxisschilds?
Für einfachen Diebstahl oder vorsätzliche Beschädigung von Firmen- und Praxisschildern nennt GVO im Inhaltstarif TOP-VIT bis 1.000 Euro, in TOP-VIT Plus N bis 2.000 Euro. Das ist eine konkrete Ergänzung für einen von außen zugänglichen Praxiseingang. Die allgemeine Einbruchdeckung allein beantwortet diese Frage nicht.
GVO-Praxisanfrage: Sachschaden, Behandlung und Technik unterscheiden
Wasser beschädigt die Liege
Bei der GVO-Praxisanfrage ist ein Rohrbruch zunächst dem gewünschten Sachschutz zuzuordnen: Wasser macht die Einrichtung unbrauchbar. Hier sind die vereinbarte Leitungswasserdeckung und die Inventarsumme entscheidend.
Ein Besucher stürzt im Eingang
Die Haftpflicht prüft, ob der Betrieb seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und für die Verletzung einstehen muss.
Eine therapeutische Behandlung schadet
Jetzt kommt es auf eine ausdrücklich versicherte Heiltätigkeit an. Eine Wellnessdeckung bestätigt diesen Schutz nicht.
Wie ergänzt GVOs kleine Betriebsunterbrechung den Praxissachschutz?
Ergänzend zum Sachschutz bietet GVO eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Für Ihre Anfrage sollten Sie die monatlich weiterlaufenden Ausgaben und den gefährdeten Gewinn erfassen. Nach einem größeren Wasserschaden müssen unter Umständen erst Trocknung und Renovierung abgeschlossen sein, bevor Patienten zurückkehren können.
Der persönliche Ausfall durch Krankheit ist ein anderer Versicherungsbedarf. Er gehört nicht automatisch zur Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden und sollte bei Bedarf zusätzlich angefragt werden.
GVO-Gewerbeschutz für Gesundheitsangebote: Die konkrete Tätigkeit entscheidet
Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG hat ihren Sitz in Bad Zwischenahn. Der Versicherungsverein geht auf eine Gründung durch Landwirte und Mühlenbetreiber im Jahr 1870 zurück und bietet heute auch Gewerbeschutz. Für Praxisinhaber ist vor allem die konkrete Annahme der eigenen Tätigkeit wichtig; aus der Unternehmensform ergibt sich keine pauschale Leistungszusage.
Welche Angaben bestimmen das GVO-Angebot für Ihre Praxisräume?
Für ein GVO-Angebot zu Ihren Praxisräumen geben Sie an, ob Sie medizinisch behandeln, präventive Angebote durchführen oder reine Wellnessleistungen erbringen. Ergänzen Sie Gerätewerte, Praxisfläche, Hausbesuche und angestelltes Personal. Damit kann ein Angebot auf Sachschutz und berufliche Haftung abgestimmt werden. Der Beitrag lässt sich erst anhand dieser Angaben und der gewünschten Eigenbeteiligung sinnvoll vergleichen.
Ein Angebot, das Ihre tatsächliche Arbeit abbildet
Über das Angebotsformular können Sie Versicherungsschutz für Ihre Praxis anfragen. Geben Sie medizinische Leistungen und reine Beratungs- oder Wellnessangebote getrennt an, damit geeignete Tarife verglichen werden können.