Warum HanseMerkurs Privathaftpflichtsumme keine Praxisabsicherung bestätigt

HanseMerkur bietet in der privaten Haftpflicht je nach Tarif 10, 20 oder 50 Millionen Euro Deckung. Diese Summen betreffen die dort versicherten privaten Risiken. Sie bestätigen weder eine Absicherung von Behandlungsfehlern noch einen Inventarschutz für eine Arztpraxis.

Für eine Praxisgemeinschaft reicht es deshalb nicht, wenn die einzelnen Behandler privat versichert sind. Die berufliche Haftung muss Fachrichtung, Rechtsform und die beteiligten Personen erfassen. Ebenso ist der Wert gemeinsamer Diagnostik- und Behandlungsgeräte separat zu berücksichtigen.

Was leistet HanseMerkurs Krankentagegeld Tarif T für Praxisinhaber?

HanseMerkur bietet Selbstständigen Krankentagegeld im Tarif T zur Absicherung ihres persönlichen Verdienstausfalls bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Es knüpft an die Erkrankung beziehungsweise Unfallfolge der versicherten Person und die vereinbarte Karenzzeit an.

Das ist eine andere Aufgabe als der Ersatz laufender Praxisbetriebskosten. Für die Anfrage sollten Sie unterscheiden, welcher Betrag für den privaten Lebensunterhalt fehlt und welche Miete, Gehälter oder Leasingraten im Betrieb weiterlaufen. Diese Bedarfe lassen sich nicht automatisch aus demselben Tagessatz finanzieren.

Praxisversicherung zusätzlich zu HanseMerkur: Welche Sachwerte werden benötigt?

Für ein Praxisangebot zusätzlich zu HanseMerkur ist der Wiederbeschaffungswert der Einrichtung bei Brand oder Einbruch maßgeblich. Dazu gehören Behandlungsliegen, Schränke, Instrumente, Vorräte und Computer. Bei Geräten wie Ultraschall oder digitaler Bildgebung sollten zusätzlich technische Schadenursachen und Reparaturkosten geprüft werden.

Eine persönliche Absicherung bei HanseMerkur kann parallel bestehen bleiben. Für die betrieblichen Werte können Sie eine passende Inhalts- und Elektronikversicherung anderer Anbieter vergleichen lassen. Wichtig ist die Zuordnung aller Standorte und der dort vorhandenen Ausstattung.

HanseMerkur-Krankentagegeld und Praxisausfall nach Sachschäden unterscheiden

Die Inhaberin kann nicht behandeln

Für HanseMerkur-Kunden ist persönliche Arbeitsunfähigkeit von einem sachschadenbedingten Praxisausfall zu unterscheiden: Die Räume können nutzbar sein, obwohl eine Erkrankung die Arbeit verhindert. Persönliches Krankentagegeld und eine passende Praxisausfalldeckung sind hier gesondert zu betrachten.

Die Praxisräume sind nicht nutzbar

Nach einem Leitungswasserschaden müssen Böden und Wände trocknen. Hier ist eine Betriebsunterbrechungsdeckung infolge des Sachschadens erforderlich.

HanseMerkur für Praxisteams: Betriebliche Krankenversicherung vom Praxisschutz abgrenzen

Zum Unternehmensangebot von HanseMerkur gehört die betriebliche Krankenversicherung für Beschäftigte. Sie kann auch für ein Praxisteam als Personalzusatzleistung interessant sein. Gegen Schadenersatzansprüche von Patienten oder die Zerstörung der eigenen Ausstattung schützt sie jedoch nicht.

Bei einer Anfrage zur Praxisversicherung stehen deshalb die beruflichen Tätigkeiten und Sachwerte an erster Stelle. Personalzusatzleistungen werden als eigener Bedarf behandelt und nicht in die Deckungssummen der Praxisversicherung eingerechnet.

Welche Praxisdaten brauchen HanseMerkur-Kunden für ein separates Gewerbeangebot?

Für eine Praxisversicherung zusätzlich zu HanseMerkur beschreiben Sie Fachrichtung, Behandlungsmethoden, Zahl der Behandler und gewünschte Sachbausteine. Ergänzen Sie vorhandene Versicherungen, damit eine neue Absicherung gezielt anschließen kann. Für gemeinsame Geräte sollten Eigentümer und Nutzer klar benannt sein.

Die Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen gewerblichen Angebot. Ein Beitrag aus dem privaten HanseMerkur-Haftpflichtrechner ist dafür kein Vergleichswert. Über das Formular können Sie eine passende Kombination für Ihren Praxisbetrieb anfragen.

Die noch fehlenden Praxisbausteine anfragen

Nutzen Sie das Angebotsformular, um Ihre berufliche Haftung, Einrichtung und Ausfallrisiken passend absichern zu lassen. Bestehende persönliche HanseMerkur-Verträge können Sie dabei als Ausgangspunkt angeben.