HDI: Mehrgefahren- und Allgefahrendeckung im Vergleich

HDI bietet für Arztpraxen eine Mehrgefahren- und eine Allgefahrendeckung. Die Mehrgefahrenvariante benennt Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel und Glasbruch. Die Allgefahrenvariante setzt breiter bei unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust an, bleibt aber an die vertraglichen Ausschlüsse gebunden. Die Wahl sollte sich daran orientieren, welche Schadenursachen für die konkrete Ausstattung relevant sind.

  • DeckungswahlMehrgefahren oder Allgefahren
  • ElektronikBei Mehrgefahrendeckung optional
  • HausbesucheAutoinhaltsschutz ergänzbar
  • ErtragsausfallHaftzeit am Wiederanlauf ausrichten

Was gehört zum versicherbaren Praxisinventar?

Behandlungsgeräte, Empfangsmöbel und die elektronische Büroausstattung bilden gemeinsam den Sachwert Ihrer Praxis. HDI berücksichtigt darüber hinaus fremdes Eigentum und persönliche Gebrauchsgegenstände von Beschäftigten im vereinbarten Umfang. Führen Sie geleaste Geräte mit Eigentümer und Ersatzwert auf: Eine Leasingrate bildet den möglichen Sachschaden nicht ab. Der Versicherungsschutz des Leasinggebers sollte mit dem eigenen Vertrag abgestimmt werden.

Ertragsausfall: Wenn Behandlungsräume vorübergehend ausfallen

Nach einem versicherten Sachschaden kann die Ertragsausfalldeckung entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten auffangen. Bei einer Trocknung nach Leitungswasserschaden stehen beispielsweise Termine aus, während Raumkosten und Gehälter weiterlaufen. Für die Haftzeit zählen deshalb auch Ersatzlieferung, Installation und Freigabe wichtiger Behandlungstechnik. Eine Erkrankung des Praxisinhabers ist dagegen kein Sachschaden; dafür muss eine passende persönliche beziehungsweise betriebliche Ausfalldeckung vereinbart werden.

Elektronikschutz für Diagnose und Therapie ergänzen

Bei der Mehrgefahrendeckung lässt sich eine Elektronikversicherung hinzufügen. Das ist relevant, wenn die Technik durch Ursachen beschädigt wird, die der vereinbarte Sachschutz nicht erfasst. Beschreiben Sie bei der Anfrage vor allem Geräte, ohne die keine Behandlung möglich ist. Bei Ultraschalltechnik oder elektronischen Therapiesystemen sollten Reparaturkosten, Ersatzbeschaffung und die Folgen des Stillstands zusammen betrachtet werden. Wartung und üblicher Verschleiß sind dabei von versicherten Schäden zu unterscheiden.

Arzttasche und Geräte auf dem Weg zum Patienten

Für Hausbesuche bietet HDI optional einen Transportbaustein für den Autoinhalt. Er betrifft unter anderem mitgeführte medizinische Ausrüstung und Arzneimittel im eigenen Fahrzeug sowie vereinbarte Gefahren beim Be- und Entladen. Einbruchdiebstahl setzt passende Fahrzeugbedingungen voraus, insbesondere einen festen Aufbau. Geben Sie den höchsten gleichzeitig transportierten Wert an; die gesamte stationäre Praxissumme beantwortet diese Frage nicht.

Arztpraxis, Therapiepraxis oder MVZ richtig einordnen

HDI unterscheidet berufliche Haftungsrisiken von den Schäden an der Einrichtung. Für Ärzte bestehen eigene Haftpflichtkonzepte, auch für Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren. Bei Gesundheitsfachberufen muss das versicherte Berufsbild zu den tatsächlich angebotenen Behandlungen passen. Neue Methoden, angestellte Behandler oder zusätzliche Standorte gehören deshalb in die Beschreibung des Betriebs. So lässt sich prüfen, welche Verträge gemeinsam benötigt werden.

Was kostet der Schutz einer Praxis bei HDI?

Ein belastbarer Vergleich verbindet Inventarwert, Risikoumfang, Selbstbeteiligung und Ertragsausfall. Die Haftzeit sollte zur Ersatzbeschaffung und zum Wiederanlauf passen; laufende Miete, Gehälter und Leasingraten fallen oft weiter an. Wer die Praxisimmobilie besitzt, sollte den Gebäudeschutz zusätzlich abstimmen. Bei einem Wechsel sind bestehende Verträge und der Beginn der neuen Deckung einzubeziehen, damit derselbe Zeitraum nicht ungewollt doppelt oder gar nicht versichert ist.

Schäden an Medizintechnik oder Praxisräumen melden

HDI stellt für Compact beziehungsweise Multiline Online-Schadenmeldungen nach Versicherungsbereich bereit. Dokumentieren Sie beschädigte Geräte, betroffene Räume und abgesagte Behandlungen getrennt. Bei einem Einbruch mit entwendeten Abrechnungsunterlagen sind vereinbarte Wiederherstellungskosten zu prüfen; daraus folgt keine pauschale Erstattung aller offenen Honorare. Bei Behandlungsansprüchen ist die Berufshaftpflicht der richtige Ansprechpartner.

Beispiel

Unbenutzbare Praxisräume nach Wasserschaden

Ein Leitungswasserschaden macht die Praxisräume vorübergehend unbenutzbar. Die HDI Praxisversicherung leistet im vereinbarten Umfang für versicherten Praxisinhalt und Ertragsausfall. Schäden am Gebäude sind dem Gebäudeschutz beziehungsweise vereinbarten Einbauten zuzuordnen.

Versicherung passend zum Behandlungsbetrieb anfragen

Nutzen Sie das Angebotsformular und beschreiben Sie Ihre Fachrichtung, zentrale Geräte und Hausbesuche. Damit können Sachschutz, Ertragsausfall und berufliche Haftung gezielt abgestimmt werden.