Für welche Therapiepraxen eignet sich Interlloyd SchönGesund?
Interlloyd SchönGesund berücksichtigt den unterschiedlichen Bedarf einer Physiotherapiepraxis mit Trainingsraum und eines Kosmetikstudios. Zu den vorgesehenen Betriebsarten gehören außerdem Massagebetriebe und Fußpflegestudios. Daraus folgt keine pauschale Annahme aller ärztlichen Fachrichtungen: Für eine Arztpraxis sollte die konkrete Fachrichtung mit den durchgeführten Eingriffen angefragt werden.
Der Versicherer gehört zum ARAG-Konzern und arbeitet mit Versicherungsmaklern zusammen. Für die Auswahl ist vor allem entscheidend, ob die Beschreibung im Angebot Ihre tägliche Arbeit vollständig erfasst – einschließlich Kursen, Hausbesuchen und zusätzlichen Behandlungsmethoden.
Interlloyd SchönGesund: Behandlungshaftung, Hausbesuche und Vertretungen
Interlloyd SchönGesund sieht Haftpflichtsummen von 3, 5 oder 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden vor, mit zweifacher Jahresmaximierung. Hausbesuche sowie Regelungen für Gemeinschaftspraxen und Vertretungen gehören zum Konzept. Der Verlust von Patientenwertsachen ist mit einer besonderen Grenze von 2.000 Euro berücksichtigt.
Bei einem Behandlungsvorwurf geht es darum, berechtigte Schadenersatzforderungen zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Für Heilpraktiker und psychotherapeutische Tätigkeiten gelten eigene Berufsregelungen. Eine Anmeldung als Wellnessbetrieb ersetzt deshalb keine Absicherung erlaubter heilkundlicher Behandlungen.
Was versichert Interlloyd am Inventar einer Therapiepraxis?
Interlloyds Sachdeckung für Therapiepraxen schützt vereinbarte Praxiseinrichtung, Geräte und Vorräte gegen die eingeschlossenen Gefahren, etwa Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Ein Einbruch mit entwendeten Therapiegeräten fällt damit in einen anderen Baustein als die Verletzung eines Patienten.
SchönGesund enthält eine verbesserte Neuwertentschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit gelten abgestufte Regelungen: bis 100.000 Euro Schaden kein entsprechender Abzug, darüber bis eine Million Euro höchstens 20 Prozent Kürzung. Das hebt die übrigen Vertragsvoraussetzungen nicht auf.
Interlloyd für Praxen: Ertragsausfall und zusätzliche Technikdeckung
Interlloyds ergänzender Praxisertragsausfall betrifft die vereinbarten wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Sachschadens, etwa weiterlaufende Miete und Gehälter. Der ergänzbare Ertragsausfallschutz sieht eine Haftzeit von zwölf Monaten und einen zeitlichen Selbstbehalt von 48 Stunden vor. Bei der Betriebsunterbrechungsdeckung lässt sich die Haftzeit erweitern. Eine persönliche Erkrankung des Praxisinhabers ist damit nicht automatisch versichert.
Für die technische Einrichtung kommen zusätzliche Elektronikleistungen in Betracht. Bei mobilen Geräten reicht die Nennung der Praxisadresse nicht: Einsatzorte und Transport sind gesondert einzubeziehen. Der Werkverkehrsbaustein kann auch mitgeführte Arbeitsgeräte und Arztkoffer erfassen; die Summe wird je Fahrzeug beziehungsweise Anhänger vereinbart.
Welche Praxisangaben bestimmen den Beitrag für Interlloyd SchönGesund?
Für ein Praxisangebot von Interlloyd SchönGesund sollten Beruf, Behandlungsangebot, Beschäftigte und gewünschte Haftpflichtsumme feststehen. Auf der Sachseite werden der Wiederbeschaffungswert der Ausstattung und die gewünschten Gefahren benötigt. Ein kleiner Behandlungsraum mit wenigen Geräten ist anders zu kalkulieren als eine größere Praxis mit Trainingsbereich und mobilen Einsätzen.
Nennen Sie bestehende Verträge und Vorschäden. So lässt sich prüfen, welche Teile weitergeführt oder ergänzt werden sollten. Über das Angebotsformular können Sie die Prüfung Ihrer Praxisabsicherung anstoßen.
Ein Angebot für Ihren Praxisalltag
Beschreiben Sie Behandlungen, Räume und Technik im Angebotsformular. So können passende Lösungen für Ihre Praxis angefragt werden.