Inhaltsversicherung der Nürnberger: Was wird zum Neuwert ersetzt?

Die Geschäftsinhaltsversicherung berücksichtigt neben eigenen Werten auch fremdes Eigentum einschließlich geleaster Sachen. Die Goldene Regel sieht für Einrichtung in Gebrauch Neuwertersatz unabhängig vom Alter vor. Für die Praxis gehören Empfangsmöbel, Behandlungseinheiten, EDV und Vorräte in eine vollständige Wertaufstellung. Reparaturbedarf durch Verschleiß ist von einem versicherten Sachschaden zu unterscheiden.

  • InhaltNeuwertregelung für Einrichtung und Geräte
  • ErtragsausfallBis zu 24 Monate
  • FahrlässigkeitEntschädigungsgrenzen beachten
  • ElektronikTechnische Schadenursachen gesondert versichern

Ertragsausfall mit bis zu 24 Monaten Haftzeit

Nach einem versicherten Sachschaden ist Ertragsausfallschutz bis zu 24 Monate und bis zur vereinbarten Versicherungssumme vorgesehen. Die Leistung betrifft den wirtschaftlichen Ausfall neben dem Sachschaden. Prüfen Sie bei zentralen Diagnosegeräten auch Lieferzeit, Montage und Wiederanlauf. Ein persönlicher Ausfall durch Krankheit wird durch diesen Sachschutz nicht automatisch abgesichert.

Welche Grenzen gelten bei Unterversicherung und Fahrlässigkeit?

Die Geschäftsinhaltsversicherung sieht einen Unterversicherungsverzicht bis 500.000 Euro vor. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden wird bis 100.000 Euro auf Kürzungen verzichtet; für die Nichtbeachtung von Einbruchdiebstahlsicherungen gilt eine eigene Grenze von 10.000 Euro. Diese Unterschiede sollten auch im Angebotsvergleich sichtbar bleiben. Eine ausreichend hohe Inventarsumme ist weiterhin wichtig.

Wann braucht die Praxis eine Elektronikversicherung?

Für empfindliche Geräte kommt eine Elektronikversicherung hinzu. Kurzschluss, Nässe und Bedienungsfehler sind andere Auslöser als Feuer oder Einbruch. Bei der Anfrage sollten deshalb Geräteart, Wert, Eigentümer und mobile Nutzung genannt werden. Ergänzen Sie die gewünschte Naturgefahrendeckung, die Praxistätigkeit sowie laufende Kosten und bestehende Verträge. So entsteht ein Angebot, das sich bei gleichen Selbstbehalten und Leistungsgrenzen vergleichen lässt.

Welche Vermögensschäden gehören in die Haftpflicht?

Bei der Praxisversicherung sind Vermögensfolgeschäden und reine Vermögensschäden zu unterscheiden. Finanzielle Folgen eines versicherten Personen- oder Sachschadens sind etwas anderes als ein finanzieller Verlust ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Die passende Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflicht muss deshalb die konkrete Tätigkeit und Schadenart ausdrücklich erfassen.

Wie werden passende Deckungssummen gewählt?

Die Deckungssummen können an die tatsächlichen Gegebenheiten und Risiken angepasst werden. Bei beratenden Tätigkeiten als Arzt, Steuerberater oder Rechtsanwalt muss jeweils die passende berufliche Deckung vereinbart sein. Eine allgemeine Betriebshaftpflicht ist nicht automatisch eine Absicherung aller beruflichen Fehlleistungen.

Leistungen und Tarifwahl im Überblick

BereichDarauf kommt es an
InhaltNeuwertregelung für Einrichtung und Geräte
ErtragsausfallBis zu 24 Monate
FahrlässigkeitEntschädigungsgrenzen beachten
ElektronikTechnische Schadenursachen gesondert versichern

Weitere Informationen zu Leistungen und Bausteinen, den Kosten einer Praxisversicherung und zum Anbietervergleich.

Angebot für Ihre Praxis anfragen

Geben Sie Ihre Fachrichtung, Tätigkeiten und gewünschten Bausteine an. So lassen sich Versicherungssummen, Selbstbehalte und Leistungsgrenzen passend zu Ihrer Praxis vergleichen.