VGH-Berufshaftpflicht für Behandlungen und Hausbesuche

Zum Arzthaftpflichtschutz der VGH gehören Personen- und Sachschäden aus der versicherten beruflichen Tätigkeit, auch beim Patientenbesuch. Beschäftigte sind im Vertragsumfang berücksichtigt. Für eine Praxis mit Außenterminen ist das relevant: Die Tätigkeit endet nicht an der Praxistür. Nennen Sie dennoch Fachrichtung und besondere Anwendungen, damit das Angebot zu den Behandlungen passt.

Warum die VGH fünf Millionen Euro für freie Arztpraxen empfiehlt

Für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis empfiehlt die VGH fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Diese Empfehlung ist ein Ausgangspunkt, keine Garantie, dass sie für jede Praxisform und jede Behandlung ausreicht. Maßgeblich ist die vereinbarte Summe. Bei mehreren Behandlern oder besonders hohen Haftungsrisiken sollte der Bedarf individuell bewertet werden.

Patienteneigentum und Umweltbasis im VGH-Haftpflichtschutz

Die VGH berücksichtigt auch das Abhandenkommen eigener Sachen von Patienten, Begleitern und Besuchern. Zudem gehört eine Umwelt-Basisversicherung zum Berufshaftpflichtschutz. Bei einem Verlust in der Praxis hilft eine genaue Dokumentation darüber, welche Sache betroffen ist und wie sie aufbewahrt wurde. Eine pauschale Zusage für jeden Gegenstand oder jeden Umweltschaden lässt sich daraus nicht ableiten.

VGH-Elektronikversicherung für Diagnostik und Therapie

Die Elektronikversicherung der VGH erfasst ausdrücklich Medizintechnik, auch finanzierte, geleaste oder gemietete Geräte. Zu den versicherten Ursachen können Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Feuchtigkeit gehören. Verbrauchsmaterial und regelmäßig auszutauschende Teile sind davon zu unterscheiden. Für eine Geräteübersicht sind deshalb nicht nur die Werte, sondern auch die Art und Nutzung der Technik hilfreich.

VGH Praxiselektronik: Welche Entschädigung gilt bei fehlenden Ersatzteilen?

Kann ein Gerät wegen fehlender serienmäßiger Ersatzteile nicht repariert werden, sieht die VGH Elektronikversicherung eine Zeitwertentschädigung vor. Eine hohe Neuwertsumme bedeutet daher nicht in jeder Situation eine Neuwertzahlung. Prüfen Sie bei älteren Diagnosegeräten frühzeitig, wie eine längere Störung überbrückt werden könnte und welcher Ersatz beschaffbar wäre.

VGH-Praxisversicherung: Inventar und Erträge zusätzlich zur Arzthaftpflicht schützen

Die VGH Inventarversicherung betrifft eigene Sachwerte wie Möbel, Ausstattung und Vorräte. Ein ergänzender Ertragsausfallschutz kann die wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Sachschadens berücksichtigen. Wenn etwa der Empfang nach einem Wasserschaden unbenutzbar wird, sind Reparaturkosten und ausgefallene Behandlungstermine getrennte Positionen. Das sollte sich in der gewählten Kombination widerspiegeln.

Wie die Schadenmeldung für eine VGH-Praxisabsicherung funktioniert

Sie können der VGH einen Schaden online, telefonisch oder über Ihre Vertretung melden. Bei einem Behandlungsvorwurf gehören die Forderung und die medizinische Dokumentation zu den relevanten Unterlagen; bei Sachschäden sind Fotos, Geräteangaben und Kaufbelege hilfreich. Die VGH prüft den Fall im Rahmen der vereinbarten Verträge. Ihr regionaler Ansprechpartner oder eine Sparkasse kann die Zuordnung unterstützen.

VGH-Praxisschutz mit Ihren Behandlungen und Geräten abstimmen

Über das Angebotsformular können Sie Fachrichtung, Team und Ausstattung angeben. Ergänzen Sie Hausbesuche und den gewünschten Ertragsausfallschutz für ein passendes Praxisangebot.