VHV Inhaltsversicherung: Einrichtung zum Neuwert
Die VHV Inhaltsversicherung erfasst die vereinbarte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte. In der Arztpraxis betrifft das beispielsweise Empfang, Behandlungsmöbel und Verbrauchsmaterial. Die goldene Regel kann eine Entschädigung zum Neuwert auch dann ermöglichen, wenn der Zeitwert höchstens 40 Prozent beträgt. Entscheidend bleiben ständiger Gebrauch, Versicherungsbedingungen und die versicherte Schadenursache.
- PraxisinhaltNeuwertregelung beachten
- MedizintechnikPauschaldeckung mit Geräteausnahmen
- GerätealterAnnahmegrenzen prüfen
- ErtragsausfallHaftzeit und laufende Kosten abstimmen
Für das Angebot sollten auch geleaste Geräte und fremdes Eigentum angegeben werden. Eine Inventarliste mit heutigen Wiederbeschaffungspreisen hilft, eine zu niedrige Versicherungssumme zu vermeiden. Eine vertragliche Update-Garantie betrifft definierte spätere Verbesserungen und ersetzt diese Wertermittlung nicht.
Medizintechnik bei VHV: Welche Geräte passen in die Pauschaldeckung?
Für die pauschale Elektronikversicherung für Mediziner benennt VHV unter anderem Ultraschall-, Röntgen-, Labor-, Therapie- und zahnmedizinische Geräte. Auch bestimmte mobile Hilfsmittel sind vorgesehen. In diesem konkreten Deckungskonzept sind jedoch beispielsweise CT, MRT und Endoskope ausgeschlossen; bei Vertragsbeginn dürfen die Geräte grundsätzlich nicht älter als zehn Jahre sein.
Bei Ultraschallköpfen und Anschlusskabeln ist eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent vorgesehen, mindestens der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt. Eine teure Medizintechnik-Ausstattung sollte deshalb Gerät für Gerät mit dem angebotenen Vertrag abgeglichen werden. Die Aufnahme in die Inhaltsversicherung allein bestätigt noch keinen Schutz bei Bedienfehlern oder inneren elektrischen Schäden.
Praxisstillstand bei der VHV: Wiederanlauf und Haftzeit planen
Bei VHV sollte der gewünschte Ertragsausfallschutz auf einen möglichen Praxisstillstand nach versichertem Sachschaden abgestimmt werden, etwa nach einem Brand im Behandlungsraum. Ein vereinbarter Betriebsunterbrechungsbaustein kann entgehenden Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten nach einem versicherten Sachschaden absichern. Versicherungssumme, versicherte Gefahren und Haftzeit müssen zur Praxis passen.
Für die benötigte Haftzeit zählen auch Ersatzbeschaffung, Umbau, Installation und Wiederinbetriebnahme medizinischer Geräte. Der krankheitsbedingte Ausfall des Praxisinhabers ist ein anderes Risiko und sollte gesondert abgesichert werden.
VHV-Haftpflicht für Heilnebenberufe ergänzen
VHV FIRMENPROTECT HHD sieht branchenspezifischen Haftpflichtschutz für Heilnebenberufe vor. Dabei geht es um Ansprüche Dritter aus der versicherten Tätigkeit. Die Annahme eines medizinischen Geräts in der Elektronikversicherung sagt dagegen nichts darüber aus, ob auch ärztliche Behandlungsfehler versichert sind. Nennen Sie deshalb die genaue Berufsbezeichnung und alle Behandlungsmethoden; für ärztliche Berufshaftpflicht kann über das Angebotsformular ein passender Vergleich angefragt werden.
VHV-Praxisangebot: Zweigpraxen, Hausbesuche und Gerätewerte angeben
Für einen Praxisversicherungsvergleich mit VHV gehören Fachrichtung, Behandlungsmethoden, Gerätealter und Neuwert in die Anfrage. Zweigpraxen, Hausbesuche und mitgeführte Technik sollten ausdrücklich genannt werden, weil der vereinbarte Versicherungsort nicht automatisch jeden Einsatz abdeckt.
Vergleichen Sie neben dem Beitrag die Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und Voraussetzungen der Elektronikdeckung. Berufshaftpflicht für Behandlungsfehler und Cyberversicherung für IT-Vorfälle sind eigenständige Themen und müssen passend zur Tätigkeit vereinbart werden.
VHV-Praxisvergleich mit Grundlagen zu Gerätewerten und Ausfallbedarf ergänzen
| Bereich | Darauf kommt es an |
|---|---|
| Praxisinhalt | Neuwertregelung beachten |
| Medizintechnik | Pauschaldeckung mit Geräteausnahmen |
| Gerätealter | Annahmegrenzen prüfen |
| Ertragsausfall | Haftzeit und laufende Kosten abstimmen |
Für den Vergleich von VHV-Praxisbausteinen finden Sie ergänzende Informationen zu Leistungen und Bausteinen, den Kosten einer Praxisversicherung und zum Anbietervergleich.
Praxisdaten für ein passendes Angebot zusammenstellen
Mit Fachrichtung, Geräteverzeichnis und gewünschten Bausteinen können Sie über das Angebotsformular eine auf Ihre Praxis zugeschnittene Absicherung anfragen.