VÖDAG, ADLER und SIGNAL IDUNA richtig zuordnen

VÖDAG steht für Versicherung für den Öffentlichen Dienst und wird als Zweigniederlassung der ADLER Versicherung AG geführt. ADLER gehört zur SIGNAL-IDUNA-Gruppe. Für einen bestehenden Vertrag ist dennoch der im Versicherungsschein genannte Versicherer maßgeblich; die Gruppenzugehörigkeit macht unterschiedliche Policen nicht zu einem einheitlichen Praxisschutz.

VÖDAG-Kunden bei Niederlassung: Selbstständige Behandlungshaftpflicht anfragen

Für VÖDAG-Kunden ist eine Dienst- oder Amtshaftpflicht von der Haftpflicht für selbstständige Heilbehandlungen zu unterscheiden. Wer neben einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst privat behandelt, sollte diese Nebentätigkeit ausdrücklich angeben. Bei der vollständigen Niederlassung gehören Fachrichtung, Behandlungsmethoden und mitarbeitende Personen in die neue Berufshaftpflichtanfrage.

Praxisinventar lässt sich nicht aus einer VÖDAG-Privatpolice ableiten

Zusätzlich zu einer VÖDAG-Privatpolice kommt für Praxiseinrichtung eine gewerbliche Inhaltsversicherung infrage. Erfasst werden sollten Behandlungsmöbel, medizinische Geräte, Computer und Verbrauchsmaterial mit ihren Wiederbeschaffungswerten. Bei einer Praxisübernahme können Kaufpreis und erforderliche Versicherungssumme stark auseinanderliegen: Im Kaufpreis enthaltene Patientenstammdaten oder ein ideeller Praxiswert sind keine Möbel oder Geräte.

Welche Praxislösungen im SIGNAL-IDUNA-Umfeld infrage kommen

SIGNAL IDUNA bietet eigenständige Lösungen für Heilberufe und Praxiswerte. Diese werden nicht dadurch Bestandteil eines VÖDAG-Vertrags, dass beide Namen zur gleichen Gruppe gehören. Die Praxisseite zu SIGNAL IDUNA erläutert die entsprechenden Sach- und Haftpflichtbausteine. Ob die gewünschte Fachrichtung angenommen wird, ist im konkreten Angebot zu klären.

Praxisvergleich für VÖDAG-Kunden: Altverträge und neue Berufstätigkeit erfassen

Für einen Praxisvergleich als VÖDAG-Kunde legen Sie vorhandene Versicherungsnachweise und eine Beschreibung der künftigen Arbeit bereit. Wichtig sind der Beginn der selbstständigen Tätigkeit, angestellte Behandler, Hausbesuche und geleaste Technik. So lässt sich erkennen, welcher Schutz weiter benötigt wird und welche Verträge für die Praxis hinzukommen sollten.

Die neue Praxis vollständig erfassen

Fordern Sie über das Formular Angebote mit den benötigten Sach- und Haftpflichtbausteinen an. Bestehende Absicherung und neue Praxisrisiken können dabei gemeinsam berücksichtigt werden.