Was wird aus einer Praxisversicherung der AachenMünchener?
Die Umbenennung der AachenMünchener in Generali änderte nicht automatisch den vereinbarten Schutz jedes Praxisvertrags. Eine vorhandene Sach- oder Haftpflichtpolice muss deshalb nicht allein wegen des alten Logos ersetzt werden. Prüfen Sie Versicherungsschein und Nachträge: Welche Praxisanschrift ist genannt, welche Tätigkeit wurde aufgenommen und wer ist Versicherungsnehmer? Eine ehemalige Einzelpraxis und eine inzwischen gegründete Berufsausübungsgemeinschaft sind nicht ohne Weiteres derselbe versicherte Betrieb.
Bei einer Praxisübernahme sollte außerdem geklärt werden, wie Inventar, Leasinggeräte und laufende Versicherungen übertragen wurden. Der Kaufvertrag über die Einrichtung beantwortet diese Versicherungsfragen nicht abschließend.
AachenMünchener-Nachfolge: Welche Praxisbausteine bietet Generali heute?
Als Nachfolgerin der AachenMünchener bietet Generali heute gewerblichen Sachschutz, Ertragsausfall- und technische Versicherungen für geeignete Praxisrisiken an. In der Unternehmenssicherungspolice lassen sich mehrere Bereiche zusammenstellen, etwa Inhalt, Glas, Elektronik und Medikamentenverderb. Die Eignung für Ihre konkrete Fachrichtung und Ausstattung gehört in die Angebotsprüfung.
Für eine Praxis mit empfindlichen Diagnosegeräten ist besonders wichtig, ob nur Schäden durch vereinbarte Sachgefahren oder auch technische Ursachen erfasst werden. Die Berufshaftpflicht muss wiederum zur Behandlungstätigkeit passen; eine allgemeine Betriebshaftpflicht allein beschreibt diesen Bedarf nicht vollständig. Mehr zu den heutigen Bausteinen lesen Sie bei der Praxisabsicherung von Generali.
Ertragsausfall im AachenMünchener-Altvertrag: Sind laufende Praxiskosten versichert?
Bei einer früheren AachenMünchener-Praxispolice hängt der Ertragsausfallschutz vom vereinbarten Unterbrechungsbaustein ab. Ein versicherter Wasserschaden kann Räume unbenutzbar machen, obwohl ein Teil der Geräte noch funktioniert. Die Inhaltsdeckung betrifft beschädigte Sachen. Für laufende Kosten und entgangenen Ertrag ist zusätzlich der vereinbarte Ausfallschutz maßgeblich. Achten Sie dabei auf den auslösenden Schaden, die Entschädigungsdauer und mögliche Selbstbehalte.
Erkrankt dagegen die Praxisinhaberin, ohne dass ein Sachschaden vorliegt, ist das ein anderer Versicherungsfall. Eine Sach-Betriebsunterbrechung darf deshalb nicht als pauschale Krankheitsabsicherung dargestellt werden.
Was ändert eine Praxisvergrößerung am früheren AachenMünchener-Vertrag?
Bei einem Praxisvertrag der früheren AachenMünchener können neue Behandlungsplätze, zusätzliche Standorte und höherwertige Technik Versicherungssummen und Beitrag verändern. Für einen Vergleich sind die heutigen Wiederbeschaffungswerte sinnvoller als die Anschaffungspreise aus einem alten AachenMünchener-Vertrag. Beschreiben Sie auch Hausbesuche, ausgelagerte Geräte und besondere Behandlungen. So lässt sich prüfen, welche Leistungen erhalten bleiben sollten und wo eine Ergänzung erforderlich ist.
Die gewachsene Praxis passend absichern
Beschreiben Sie Ihre heutige Praxisausstattung und den gewünschten Umfang im Angebotsformular. Damit lässt sich ein bestehender Schutz gezielt überprüfen und ein passendes Angebot anfordern.