Was aus dem Praxisschutz unter dem Namen BBV wurde
BBV stand für Bayerische Beamten Versicherungen. Mit der Einführung der Dachmarke die Bayerische änderte sich der Marktauftritt der Gruppe. Die gewerblichen Sach- und Haftpflichtprodukte werden heute der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG zugeordnet. Die Gruppe ist von der Versicherungskammer Bayern zu unterscheiden.
Eine neue Marke erweitert einen älteren Vertrag nicht von selbst. Auch wenn die Betreuung fortgeführt wird, entscheiden die vereinbarten Bedingungen darüber, welche Praxiswerte und Tätigkeiten versichert sind.
Frühere BBV: Welchen Praxisschutz bietet die Bayerische Heilnebenberufen?
Die Bayerische führt ein Konzept für unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie und ambulante Pflege. Es berücksichtigt Besonderheiten dieser Betriebe in der Haftpflicht und beim Sachschutz. Daraus lässt sich keine pauschale Annahme aller ärztlichen Fachrichtungen oder operativer Tätigkeiten ableiten.
Für eine bestehende BBV-Versicherung ist daher besonders wichtig, ob die ursprünglich angegebene Tätigkeit noch stimmt. Neue Behandlungsmethoden, weitere Behandler oder ein eigener Pflegedienst gehören in die Vertragsprüfung.
Das Heilnebenberufe-Konzept der Bayerischen nach BBV: Hausbesuche und Patienteneigentum
Das aktuelle Heilnebenberufskonzept der Bayerischen, der früheren BBV-Gruppe, enthält besondere Leistungen für abhandengekommene Patientensachen und betriebsübliche Nebentätigkeiten wie Hausbesuche, Erste Hilfe oder gelegentliche Lehrtätigkeit. Der Besitz und die Verwendung medizinischer Apparate werden in der beruflichen Haftung berücksichtigt.
Im Sachbereich sind unter anderem Medikamentenverderb sowie Ertragsausfall nach Zerstörung oder Verlust vertragsärztlicher Verordnungen und Kassenabrechnungsunterlagen mit jeweils bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Diese Grenzen gehören zum vereinbarten Branchenkonzept und sind keine automatische Zusage für jeden alten BBV-Vertrag.
BBV-Praxisvertrag prüfen: Haftung beim Geräteeinsatz oder Sachschutz?
Bei einem früheren BBV-Praxisvertrag sind Haftpflicht und Geräteschutz getrennt zu prüfen: Wird ein Patient durch die berufliche Verwendung eines Apparats geschädigt, betrifft das die Haftpflicht. Ein Defekt am eigenen Gerät gehört dagegen zum Sach- beziehungsweise Elektronikschutz. Bei mobilen Behandlungen kommt hinzu, ob das Gerät am Einsatzort und auf dem Transport erfasst ist.
Listen Sie deshalb tragbare Geräte und die Ausstattung des Praxisstandorts getrennt auf. So lässt sich beispielsweise ein eingeschlossener Schutz für eine Notfalltasche von der Absicherung eines teuren mobilen Diagnosegeräts unterscheiden.
Wann sich ein Vergleich des BBV-Praxisvertrags lohnt
Ein Vergleich des BBV-Praxisvertrags ist besonders sinnvoll nach Praxisumzug, Erweiterung des Teams oder Anschaffung neuer Technik. Stellen Sie den bisherigen Versicherungsumfang und ein neues Angebot anhand derselben Werte gegenüber. Die aktuelle Tarifwelt bietet gewerblichen Inhaltsschutz mit benannten Gefahren sowie eine Allgefahrenvariante; die Bezeichnung des Altvertrags sagt noch nicht, welcher Umfang darin steckt.
Die Kosten ergeben sich aus Berufsbild, Praxisumfang und den gewählten Sach- und Haftpflichtleistungen. Mehr zur heutigen Produktgestaltung lesen Sie bei der Praxisversicherung der Bayerischen.
Älteren Praxisschutz an die heutige Tätigkeit anpassen
Beschreiben Sie Ihre Praxis über das Angebotsformular und geben Sie an, ob eine BBV-Police vorhanden ist. Damit können bestehende Leistungen und passende Ergänzungen in den Vergleich einbezogen werden.