Was ändert sich beim Schritt in die eigene Praxis?

Mit den ersten eigenen Behandlungsräumen kommen Sachwerte und Verpflichtungen hinzu: Therapiegeräte, Einrichtung, Mietvertrag und gegebenenfalls Beschäftigte. Diese Risiken sollten im Versicherungsschutz ausdrücklich als Praxisbetrieb erfasst sein. Ein bestehender Privatvertrag allein beantwortet nicht, welche beruflichen Tätigkeiten und Werte abgesichert sind.

EUROPA bleibt als Direktversicherer für verschiedene persönliche Versicherungsbedürfnisse verfügbar. Für den Praxisschutz ist jedoch ein eigenes Angebot erforderlich. Die Zugehörigkeit zum Continentale-Verbund führt nicht dazu, dass Leistungen eines Continentale-Gewerbevertrags automatisch Bestandteil einer EUROPA-Police werden.

Ein Praxisraum ist mehr als ein häuslicher Arbeitsplatz

Die EUROPA-Hausratversicherung enthält je nach Tarif Regelungen für beruflich genutzte Gegenstände oder Arbeitszimmer. Daraus folgt keine allgemeine Zusage für einen Behandlungsbetrieb mit spezialisierten Geräten und Patientenverkehr. Lage, Zugang und Verwendung der Räume sollten vorab geklärt werden.

Für eine Praxis ist eine Bestandsaufnahme nach Wiederbeschaffungswert sinnvoll: Behandlungseinrichtung, medizinische Elektronik, Verbrauchsmaterial und gegebenenfalls Medikamente gehören auf die Liste. Daten, Verordnungen, mobile Geräte und fremde Sachen können besondere Vereinbarungen benötigen. Der Wert der privaten Wohnungseinrichtung ist dafür keine geeignete Bemessungsgrundlage.

Welche Praxisleistungen kommen bei der Continentale infrage?

Die Continentale bietet Geschäftsinhaltsschutz in den Linien XL und XXL mit besonderen Einschlüssen für das Heilwesen. Dazu zählen beispielsweise Medikamentenkühlschränke, Rezepte, Patienteneigentum und Praxisschilder im jeweils vereinbarten Umfang. Das ist ein eigenständiges gewerbliches Angebot innerhalb des Verbunds.

Für Ihre Fachrichtung sollten Sach- und Haftpflichtrisiken getrennt abgestimmt werden. Die Seite zum Praxisschutz der Continentale erläutert die entsprechenden Vertragsbereiche. Sie können auch Angebote anderer geeigneter Versicherer gegenüberstellen lassen.

Geräteschaden und persönlicher Ausfall getrennt kalkulieren

Wenn eine wichtige Behandlungseinheit nach einem versicherten Sachschaden ausfällt, können Termine und Einnahmen wegbrechen. Der Ersatz des Geräts und die Absicherung der laufenden Praxiskosten sind dabei zwei unterschiedliche Leistungen. Eine geeignete Ertragsausfalldeckung sollte daher zusammen mit dem Inventarschutz angefragt werden.

Kann der Inhaber wegen einer Erkrankung nicht behandeln, obwohl die Räume nutzbar sind, braucht es einen darauf ausgerichteten Schutz. Private Einkommensabsicherung und laufende Betriebskosten sollten anhand ihrer jeweiligen Leistungsvoraussetzungen aufeinander abgestimmt sein.

Wie erhalten EUROPA-Kunden ein Praxisangebot?

Sie können Ihre vorhandenen Privatverträge behalten und den beruflichen Versicherungsbedarf ergänzen. Für die Anfrage benötigen Sie Fachrichtung, Behandlungsmethoden, Standort, Beschäftigte und Inventarwerte. Nennen Sie auch bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtverträge.

Ein Beitrag für eine EUROPA-Praxisversicherung lässt sich mangels eines solchen eigenen Standardtarifs nicht angeben. Das Angebotsformular ermöglicht stattdessen die Anfrage geeigneter Praxislösungen. Damit werden Kosten und Leistungen anhand Ihrer tatsächlichen Tätigkeit verglichen.

Vom Privatvertrag zum vollständigen Praxisbedarf

Fordern Sie über das Formular geeignete Angebote für Ihre Praxis an. Vorhandene Absicherungen können dabei berücksichtigt werden, ohne unterschiedliche Versicherungsaufgaben zu vermischen.