Welche Praxisrisiken lassen sich bei InterRisk anfragen?

Für den Sachschutz kommt eine individuelle Prüfung der Geschäftsinhaltsdeckung infrage. Ob InterRisk Ihre Fachrichtung und die ausgeübten Behandlungen in einer Haftpflichtversicherung annimmt, muss ausdrücklich bestätigt werden. Eine bloße Berufsbezeichnung wie Therapeut beschreibt das Risiko häufig noch nicht ausreichend.

InterRisk ist ein eigenständiger Maklerversicherer in Wiesbaden innerhalb der Vienna Insurance Group. Die ähnlich klingenden Anbieter INTER und Interlloyd führen andere Produkte. Deren Praxisleistungen gelten nicht für eine InterRisk-Police.

Berufs-/Amtshaftpflicht ist keine pauschale Behandlungsgarantie

Die InterRisk Berufs-/Amtshaftpflicht prüft versicherte Personen- und Sachschadenansprüche aus der vereinbarten beruflichen Tätigkeit. Sie kann auch Regressforderungen eines Dienstherrn berücksichtigen. Maßgeblich bleibt, welcher Beruf mit welchen Tätigkeiten tatsächlich versichert ist.

Ein angestellter Behandler mit persönlichem Regressrisiko und der Inhaber einer Gemeinschaftspraxis benötigen unterschiedliche Zusagen. Für eine eigene Praxis gehören Fachrichtung, Behandlungsmethoden, Mitarbeitende und Vertretungen in die Anfrage. So lässt sich prüfen, ob der angebotene Vertrag auch einen Behandlungsvorwurf erfassen würde.

Praxiseinrichtung und Technik passend erfassen

Zum gewerblichen Sachgeschäft der InterRisk gehören Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschadendeckungen. Welche Gefahren und Gegenstände für Ihre Praxis versicherbar sind, sollte im konkreten Angebot stehen. Eine eigene Inventarliste erleichtert die Abstimmung.

Erfassen Sie Behandlungsliegen, Büroausstattung, technische Geräte und Vorräte mit aktuellen Wiederbeschaffungswerten. Bei geleasten Geräten ist zusätzlich zu klären, wer für deren Versicherung verantwortlich ist. Der Schutz eines Rechners gegen Feuer sagt noch nichts darüber aus, ob auch ein innerer elektrischer Defekt versichert wäre.

Warum eine hohe private Deckungssumme der Praxis nicht genügt

Die bekannten Summen bis 50 Millionen Euro gehören zur InterRisk Privathaftpflicht. Sie bestätigen keinen entsprechenden Haftpflichtschutz für eine selbstständige Praxis. Begrenzte Einschlüsse nebenberuflicher Tätigkeiten ersetzen ebenfalls keine ausdrücklich vereinbarte Heilberufehaftpflicht.

Stellen Sie vorhandene Verträge deshalb nach ihrem Zweck zusammen: privat, beruflich und für betriebliche Sachwerte. Damit lässt sich vermeiden, dass eine vermeintlich hohe Gesamtsumme eine fehlende Behandlungshaftung verdeckt.

Was kostet eine passende Absicherung Ihrer Praxis?

Für den Vergleich sind Fachgebiet, Teamgröße, Praxisräume und Gerätewerte wichtig. Geben Sie auch mobile Behandlungen, Kurse und neue Verfahren an. Ein pauschaler Preis ohne diese Angaben würde sehr unterschiedliche Praxisrisiken vermischen.

Über das Angebotsformular können Sie eine passende Praxisversicherung anfragen. Dabei lässt sich klären, was InterRisk für Ihren Bedarf anbieten kann und wo eine ergänzende Lösung eines anderen Anbieters sinnvoll ist.

Praxisschutz konkret anfragen

Beschreiben Sie im Angebotsformular Ihre Fachrichtung, Behandlungen und Ausstattung. Damit lässt sich der tatsächlich benötigte Schutz gezielt prüfen.