Inhalt dieser Seite
- 1Wie hängen Produkthaftungsgesetz und Produkthaftpflicht zusammen?
- 2Welche Unternehmen haften als Hersteller oder Importeur?
- 3Produkthaftpflicht-Beispiel: Wohnungsbrand durch ein Elektrogerät
- 4Welche Risiken ergänzt die erweiterte Produkthaftpflicht?
- 5Für welche Betriebe ist Produkthaftpflicht wichtig?
- 6Wie lassen sich Software- und Update-Risiken versichern?
- 7Warum müssen Rückrufkosten gesondert geprüft werden?
- 8Was muss Produkthaftpflicht bei Exporten leisten?
- 9Welche Deckungssummen und Sublimits passen zum Produkt?
- 10Checkliste für den Abschluss einer Produkthaftpflicht
- 11Häufige Fragen zur Produkthaftpflicht
Wie hängen Produkthaftungsgesetz und Produkthaftpflicht zusammen?
Das Produkthaftungsgesetz sieht unter seinen Voraussetzungen eine Haftung ohne Verschulden vor. Dazu können Hersteller, Eigenmarkenanbieter und bestimmte Importeure gehören. Daneben bestehen weitere Anspruchsgrundlagen, etwa die verschuldensabhängige Produzentenhaftung nach dem BGB. Die Produkthaftpflicht prüft versicherte Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und bezahlt berechtigten Schadenersatz im vereinbarten Umfang.
Welche Unternehmen haften als Hersteller oder Importeur?
Der Kreis der Haftenden ist weiter gefasst, als man zunächst annehmen könnte – das deutsche Produkthaftungsrecht orientiert sich dabei weniger an der reinen Produktionstätigkeit als vielmehr an der Frage, wer nach außen als verantwortlich für das Produkt auftritt:
Der tatsächliche Hersteller
Wer das Produkt selbst produziert, haftet unmittelbar für Fehler in Konstruktion, Fabrikation oder Instruktion, also fehlerhafte Gebrauchsanweisungen oder Warnhinweise.
Der Quasi-Hersteller
Wer sein eigenes Logo oder seinen Namen auf ein fremd produziertes Produkt setzt, gilt rechtlich als Hersteller – unabhängig von der tatsächlichen Produktion.
Der Importeur
Wer Produkte geschäftlich von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in diesen einführt, kann rechtlich wie ein Hersteller haften.
Der Händler
Lässt sich der eigentliche Hersteller nicht ermitteln, kann auch der Händler in die Haftung geraten.
Produkthaftpflicht-Beispiel: Wohnungsbrand durch ein Elektrogerät
Beispiel
Ein Hersteller von Elektrogeräten liefert ein Gerät mit einem Isolationsfehler aus. Beim Kunden kommt es zu einem Kurzschluss, der einen Wohnungsbrand verursacht. Die Produkthaftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme – und prüft dabei auch, ob die gegen den Hersteller erhobenen Ansprüche in dieser Höhe tatsächlich berechtigt sind.
Stellt sich heraus, dass der Kurzschluss durch unsachgemäße Installation des Kunden verursacht wurde, wehrt die Versicherung den Anspruch entsprechend ab. Wäre dagegen tatsächlich ein Produktionsfehler nachweisbar, würde der Versicherer neben dem eigentlichen Sachschaden auch mögliche Folgeschäden wie Verdienstausfall oder Schmerzensgeld bei verletzten Personen regulieren.
Ein solcher Fall zeigt exemplarisch, warum die Prüfung der Anspruchsberechtigung durch den Versicherer eine ebenso wichtige Leistung ist wie die eigentliche Schadenregulierung selbst – ohne diese Prüfung müsste sich der Hersteller allein gegen möglicherweise unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen.
Welche Risiken ergänzt die erweiterte Produkthaftpflicht?
Konventionelle Produkthaftpflicht schützt im vereinbarten Umfang bei Personen- und Sachschäden durch Erzeugnisse. Sie wird häufig innerhalb der Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Die erweiterte Produkthaftpflicht für Zulieferer ergänzt benannte Vermögensschadenrisiken, etwa bestimmte Kosten beim Verarbeiten oder Austauschen mangelhafter Teile. Herstellungsfehler am eigenen Produkt werden dadurch nicht zu einer versicherten Gewährleistungsleistung.
Für welche Betriebe ist Produkthaftpflicht wichtig?
Produkthaftpflicht ist für Hersteller, Importeure und Händler relevant, etwa für Eigenmarken im Onlinehandel oder selbst zubereitete Speisen in der Gastronomie. Ein besonders hohes Risiko besteht bei sicherheitskritischen Produkten sowie beim Export in Länder wie die USA, wo Schadenersatzsummen oft deutlich höher ausfallen als in Deutschland.
Auch Handwerksbetriebe, die individuell gefertigte Produkte herstellen, etwa Möbeltischler oder Metallbauer, sollten das eigene Produkthaftungsrisiko nicht unterschätzen, nur weil sie sich selbst nicht als klassischen Industriehersteller wahrnehmen. Selbst Unternehmen, deren Kerngeschäft eigentlich im Dienstleistungsbereich liegt, etwa ein IT-Systemhaus, das zusätzlich eigene Hardware-Lösungen zusammenstellt und unter eigenem Namen verkauft, können durch diese Nebentätigkeit unerwartet in den Anwendungsbereich der Produkthaftung geraten.
Wer unsicher ist, ob die eigene Geschäftstätigkeit unter die Produkthaftung fällt, sollte im Zweifel eine rechtliche Einschätzung einholen, statt das eigene Risiko allein aufgrund der Selbsteinschätzung als Dienstleister statt Hersteller zu unterschätzen.
Wie lassen sich Software- und Update-Risiken versichern?
Bei der Produkthaftpflicht für vernetzte Geräte sollten Hardware, eingebettete Software und spätere Updates ausdrücklich zur Betriebsbeschreibung passen. Ein Steuerungsfehler kann beispielsweise einen Sachschaden verursachen; die Beseitigung eines reinen Softwaremangels ist davon zu unterscheiden. Stimmen Sie Produktdeckung und IT-Haftpflicht ab. Die EU-Reform der Produkthaftung sieht für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, ausdrücklich auch Software vor. Der gesetzliche Anwendungsbereich ersetzt keine Prüfung des Versicherungsvertrags.
Warum müssen Rückrufkosten gesondert geprüft werden?
Eine Produkthaftpflicht deckt Kosten eines Produktrückrufs nicht automatisch; dafür sind passende Rückrufkostenvereinbarungen zu prüfen. Diese Rückrufkosten sind von der klassischen Produkthaftpflichtversicherung in der Regel nicht automatisch gedeckt, da sie unabhängig von einem tatsächlich eingetretenen Schaden bei einem Dritten anfallen.
Für Unternehmen mit erhöhtem Rückrufrisiko, etwa in der Lebensmittel- oder Spielzeugindustrie, kann sich der Abschluss einer gesonderten Rückrufkostenversicherung lohnen, die genau diese präventiven Kosten eines Rückrufs abdeckt. Ein durchdachtes Rückrufmanagement kann dabei nicht nur finanzielle Folgeschäden begrenzen, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft in die Marke langfristig schützen, wenn ein Rückruf transparent und zügig kommuniziert wird.
Unternehmen mit international vertriebenen Produkten sollten zudem bedenken, dass sich Rückrufpflichten und -verfahren zwischen einzelnen Ländern unterscheiden können, was die Koordination eines grenzüberschreitenden Rückrufs zusätzlich erschwert und entsprechend höhere Kosten verursachen kann als ein rein national begrenzter Rückruf. Eine vorab abgestimmte Rückrufstrategie mit klaren Zuständigkeiten kann im Ernstfall entscheidend zur schnellen und kontrollierten Abwicklung beitragen.
Was muss Produkthaftpflicht bei Exporten leisten?
Unternehmen, die ihre Produkte international vertreiben, sollten besonders sorgfältig prüfen, ob die bestehende Produkthaftpflichtversicherung auch für im Ausland geltend gemachte Ansprüche greift. Insbesondere der Export in die USA und nach Kanada gilt als besonders risikoreich, da dort deutlich höhere Schadenersatzsummen als in Deutschland üblich sind und zudem punitive damages, also Strafschadenersatz, verhängt werden können, die im deutschen Recht so nicht vorgesehen sind.
Wer regelmäßig in solche Märkte exportiert, sollte eine entsprechend hohe Deckungssumme sowie eine ausdrückliche Auslandsdeckung für diese Zielmärkte vereinbaren. Manche Versicherer bieten für den US-Markt sogar eigenständige, deutlich höher dotierte Zusatzpolicen an, da das dortige Rechtssystem mit Sammelklagen und hohen Anwaltskosten ein grundsätzlich anderes Schadenspotenzial mit sich bringt als der europäische Markt.
Vor dem Einstieg in besonders risikoreiche Exportmärkte empfiehlt sich zudem eine juristische Beratung, um die dort geltenden produkthaftungsrechtlichen Besonderheiten frühzeitig zu verstehen und die eigene Versicherungslösung entsprechend anzupassen, bevor der erste Vertrieb in den neuen Markt tatsächlich beginnt.
Welche Deckungssummen und Sublimits passen zum Produkt?
Bei der Wahl der passenden Produkthaftpflicht lohnt sich ein genauer Blick auf mögliche Sublimits innerhalb des Vertrags. Manche Versicherer begrenzen bestimmte Teilrisiken, etwa Vermögensschäden im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht oder Schäden bei Auslandsexporten, auf eine niedrigere Summe als die eigentliche Gesamtdeckungssumme.
Ein Vertrag mit einer auf den ersten Blick hohen Deckungssumme kann dadurch im tatsächlichen Schadensfall deutlich weniger leisten, als der Gesamtbetrag zunächst vermuten lässt. Vor Vertragsabschluss sollte daher gezielt nachgefragt werden, ob und in welcher Höhe solche Sublimits für die für das eigene Unternehmen relevanten Risikobereiche bestehen.
Besonders bei international tätigen Unternehmen mit gleichzeitig hohem Zulieferanteil ist eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Sublimits unverzichtbar, da sich hier mehrere Einschränkungen gleichzeitig auswirken können. Ein Versicherungsmakler mit Erfahrung im gewerblichen Produkthaftungsbereich kann bei dieser Prüfung wertvolle Unterstützung leisten, da die relevanten Klauseln oft an versteckter Stelle in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden sind.
Checkliste für den Abschluss einer Produkthaftpflicht
Die folgenden Punkte sollten vor Abschluss oder Verlängerung einer Produkthaftpflichtversicherung systematisch durchgegangen werden, um mögliche Deckungslücken frühzeitig zu erkennen:
- Deckungssumme an das Exportrisiko anpassenBesonders wichtig bei Lieferungen in die USA oder andere Hochrisikomärkte.
- Sublimits für Teilrisiken gezielt erfragenVermögensschäden oder Auslandsdeckung sind oft niedriger limitiert als die Hauptsumme.
- Rückrufkosten separat prüfenIn der klassischen Produkthaftpflicht meist nicht automatisch enthalten.
- Software- und Update-Risiken ansprechenRelevant für Hersteller vernetzter oder softwaregesteuerter Produkte.
- Erweiterte Deckung bei Zulieferstatus prüfenWer an andere Unternehmen liefert, benötigt oft zusätzlich die erweiterte Produkthaftpflicht.
- Nachhaftungszeit für Spätschäden beachtenDa Produktfehler oft erst Jahre nach Auslieferung sichtbar werden, sollte die vertragliche Nachhaftung ausreichend lang bemessen sein.
Kurz zusammengefasst
Für Hersteller, bestimmte Importeure und Eigenmarkenanbieter kann das Produkthaftungsgesetz eine Haftung ohne Verschulden begründen. Die klassische Produkthaftpflicht ist meist Teil der Betriebshaftpflicht, die erweiterte Produkthaftpflicht deckt zusätzlich reine Vermögensschäden ab und ist besonders für Zulieferer relevant. Rückrufkosten, Sublimits und Auslandsrisiken erfordern häufig eine gesonderte, sorgfältige Betrachtung vor Vertragsabschluss, ebenso wie das vergleichsweise neue Risikofeld softwaregesteuerter, vernetzter Produkte.